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Steuerbegünstigungen

Steuerbegünstigungen

Letzte Überprüfung 31 Mar 2023

direkte

Direkte Steuerbegünstigungen sind nicht vorgesehen.

indirekte

Im Rahmen der indirekten Begünstigungen sind neben dem einkommensabhängigen allgemeinen Absetzbetrag auch von der Kinderanzahl abhängige Kinderabsetzbeträge anzuführen

begünstigte Besteuerung im Bereich der Einkommensteuer, zB

Begünstigungen gibt es im bei einzelnen Einkunftsarten die nicht in das Gesamteinkommen einbezogen werden:

  • Dividenden, Zinsen
  • Spekulationseinkünfte (Liegenschaften und Spekulationseinkünfte)
  • Vermietungseinkünfte
  • bei der Ausgabenpauschalierung von gewerblichen Einkünften Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (Dienstverhältnis) unterliegt innerhalb bestimmter Grenzen das Urlaubsentgelt keiner Abgabenbelastung. Erfolgsprämien unterliegen bis zu ca 2000 EUR nur der Sozialversicherung.

Absetzbeträge

Familienbonus Plus: 

n. a.
Kindermehrbetrag: 
n. a.
Alleinverdiener- absetzbetrag pa.:
n. a.
Alleinerzieher- absetzbetrag pa.:
n. a.
Kinderabsetzbetrag:
EUR 2.698,00 für das 1. Kind
EUR 2.933,00 für das 2. Kind
EUR 4.892,00 für das 3. Kind
EUR 6.851,00 für das 4. Kind
EUR 8.810,00 für das 5. Kind für jedes weitere Kind EUR 1.959,00
für ein pflegebedürftiges Kind EUR 9.777,00 für andere Familienmitglieder EUR 2.698,00.
Ab 2020 ist es für die Geltendmachung von Absetzbeträgen für unterhaltsberechtigte Personen erforderlich, dass diese am selben Wohnsitz gemeldet sind.
Unterhalts- absetzbetrag: 
Die Enternteile müssen sich über die Aufteilung bzw Zuteilung des Kinderabsetzbetrages verständigen
bei bestehendem Dienstverhältnis/ Pensionsbezug pa.: 
Personen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr steht ein Absetzbetrag in Höhe von EUR 1.421,35 zu. Dienstnehmer bis zum vollendeten 29. Lebensjahr steht ein zu aliquotierender besonderer Absetzbetrag von EUR 1.300 pro Kalenderjahr zu

Freibeträge

Gewinnfreibetrag:

n. a.

Investitionsfreibetrag:

Für Investitionen in Ausstattung und in immaterielles Anlagevermögen kann ein Investitionsfreibetrag (IFB) geltend gemacht werden. Der Investitionsfreibetrag, der die steuerliche Bemessungsgrundlage kürzt, beträgt 40 % und ist betraglich unbegrenzt. Der Investitionsfreibetrag kann im Jahr der Anschaffung bis zur Höhe der steuerlichen Bemessungsgrundlage geltend gemacht werden. Der, die strl. Bemessungs- grundlage übersteigende, Investitionsfreibetrag kann in den folgenden 5 Wirtschaftsjahren nach der Investition geltend gemacht werden. Für Pkws kann ein IFB nicht geltend gemacht werden. Bei elektro- und hybridbetriebenen Kfz gelten Ausnahmen.
Die Kürzung der Bemessungsgrundlage durch Investitionsfreibeträge und Verlustvorträge darf insgesamt höchstens 63% der steuerlichen Bemessungsgrundlage betragen. Die Geltend- machung der Verlustvorträge ist mit 50% der steuerlichen Bemessungsgrundlage begrenzt.

Staatliche Förderungen

Eine staatliche Förderung besteht bei der betrieblichen Pensionsvorsorge. Bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen sind jährlich Leistungen im Rahmen der betrieblichen Pensionsvorsorge von bis zu EUR 2.903,66 für den Dienstnehmer einkommensteuerfrei. Staatliche Förderungen werden über SPIRIT (https://www.spiritslovenia.si/) abgewickelt

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