Letzte Überprüfung 20 Mar 2023
Eine Jahresumsatzsteuererklärung ist nicht vorgesehen. Einkommen- und Körperschaftsteuer: Abgabe bis 31.03. des Folgejahres; für einzelne der Einkommensteuer unterliegenden Einkunftsarten sind bereits früher Erklärungen abzugeben.
Zusammenfassende Meldungen sind bis zum 20. der nachfolgenden Steuerperiode abzugeben
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