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Unbewegliches Vermögen

Unbewegliches Vermögen

Letzte Überprüfung 22 Aug 2023

Abschreibungen

planmäßige

linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungs- dauer, Substanzabschreibung bei Bodenschätzen (zB Schotter)

außerplanmäßige

bei (dauernder) Wertminderung („oslabitev“)

Abschreibungsgruppen

Grund und Boden

keine Abschreibung

Gebäude

3 %; einzelne Gebäudeteile 6 %

kürzere Nutzungsdauer handelsrechtlich zulässig, aber steuerlich nicht anerkannt

Bemessungsgrundlage bei Gebäuden

Bemessungsgrundlage sind die handelsrechtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß den slowenischen Rechnungslegungsstandards (SRS). Bei der Bilanzierung von Verkehrswerten lt. SRS kann steuerlich keine Abschreibung, sondern nur eine gegebenfalls zu bilanzierende Wertminderung steuerlich angesetz werden.

Sonderabschreibungen

nicht anwendbar

Zuschreibung

Falls der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung wegfällt, ist eine Zuschriebung vorzunehmen.

Immobilienertragsteuer

nicht anwendbar

Steuergegenstand

nicht anwendbar

Steuersatz

nicht anwendbar

Einhebung

nicht anwendbar

Befreiungen

nicht anwendbar

Grunderwerbsteuer

Steuergegenstand

Steuergegenstand ist der Liegenschaftsumsatz, die Errichtung, Übertragung oder Vermietung eines Baurechtes

Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage ist das Entgelt

Steuersatz

2%

Immobiliensteuern

Grundsteuer

Steuergegenstand

Der Grundsteuer unterliegen privat und betrieblich genutze Immobilien

Immobilienfonds

Eigentümer des Fondsvermögens

Das Vermögen eines alternativen Investitionsfonds ist keine juristische Person

Jährliche Bewertung

verpflichtende jährliche Bewertung

Fremdfinanzierung

gesetzlich geregelt

Risikostreuung

Steuerpflicht

Alternative Investitionsfonds gemäß der anzuwendenden Sondergesetzgebung unterliegen einem 0%igen Steuersatz soweit sie bis zum 30. November des aktuellen Jahres 90% des Ergebnisses des Vorjahres verteilt haben. Dividenden aus alternativen Investitionsfonds sind bei Körpersteuersubjekten steuerfrei.

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