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Fusionen & Übernahmen

Fusionen & Übernahmen

Letzte Überprüfung 22 Aug 2023

Finanzierung

Finanzierungshilfe durch die Tochtergesellschaft

die rechtliche Zulässigkeit ist im Einzelfall zu prüfen ("verdeckte Einlagenrückgewähr")

Nachrangige Verbindlichkeiten (Mezzaninkapital)

entsprechende Vereinbaungen sind zulässig. Zinsen aus nachrangigen Verindlichkeiten sind in der Regel steuerlich abzugsfähig

Zinsaufwendung im Zusammenhang mit dem Anteilskauf

keine Einschränkungen, Beschränkungen bei Zinsen aus Gesellschafterfinanzierungen

Zinsaufwendung im Zusammenhang mit nachrangigen Verbindlichkeiten

Beschränkungen bestehen bei Gesellschafterdarlehen. Siehe Unterkapitalisierung

EU-Zinsschranke

es kommen die nationalen Bestimmungen zum steuerlich anerkannten Zinssatz und zur Unterkapitalisierung zur Anwendung

Abfindungsmöglichkeiten

Abfindung von Minderheitsgesellschaftern („Squeeze out“)

Minderheitsgesellschafter mit bis zu 10% Beteiligung können aus Kapitalgesellschaften gedrängt werden. Die Besteuerung der Abfindung richtet sich nach den allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen

Veräußerungsgewinne – Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Veräußerungsgewinne sind grundsätzlich steuerpflichtig. Eine Herabsetzung der Bemessungsgrundlage aus der Veräußerung von Wirtschaftsgesellschaften (Kapital- und Personengesellschaften) auf 50 % ist vorgesehen (Veräußerungsgewinnermäßigung). Voraussetzung ist, dass eine mindestens 8%ige Beteiligung vorliegt und die 6-monatige Behaltedauer erfüllt wird.
Während der Behaltedauer muss in der veräußerten Wirtschaftsgesellschaft zumindest ein volles Dienstverhältnis (40 Wochenstunden) vorliegen. Bei der Veräußerung durch natürliche Personen gilt: Der Steuersatz von 25% reduziert sich in Fünfjahresintervallen. Nach 5 Jahren beträgt dieser 20 %, nach 10 Jahren 15 %. Die Steuerbefreiung nach 20 Jahren wurde mit 2023 aufgehoben. Für internationale Holdinggesellschaften sind keine Begünstigungen vorgesehen

Aktienverkauf (AG)

siehe oben

Anteilsverkauf (GmbH)

siehe oben

Verkauf von Anteilen an einer Personengesellschaft

Veräußerungen von Personengesellschaften werden gleich wie Kapitalgesellschaften behandelt.

Internationale Schachtelbegünstigung

eine internationale Schachtelbegünstigung bei Beteiligungsveräußerungen ist nicht vorgesehen

Unternehmensverkauf (Verkauf von Vermögensgegenständen)

Definition

es liegt keine gesetzliche Legaldefinition vor. Neben einem Share deal ist immer auch ein asset deal möglich.

Bewertung

Ansatz mit den vertraglich festgelegten Werten (Anschaffungskosten); gegebenfalls Ansatz eines Firmenwertes

Firmenwert

Der Firmenwert ist entsprechend seiner Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Teilwertabschreibung eines entgeltlich erworbenen Firmenwertes ist steuerlich bis zu 20% des ursprünglichen Wertes anerkannt. Eine darüber hinausgehende Teilwertabschreibung kann in den folgen Jahren unter Anwendung der gleichen Einschränkung geltend gemacht werden

Verschmelzungen und Abspaltungen

Unternehmensrechtlich zulässige Formen

Entsprechend dem österreichschen SpaltungsG und den Verschmelzungsbestimmungen in den Vorschriften zu den einzelnen Rechtsformen im Gesetz über Wirtschaftsgesellschaften

Bewertung

bei Steuerneutralität Buchwertfortführung, ansonsten Verkehrswert bzw Buchwert bei Konzernungründungen

Unternehmensrechtliche Bewertung

Verkehrswert, Konzernumgründungen mit dem Buchwert

Firmenwertabschreibung

Im Rahmen steuererneutraler Umgründungen nicht abzugsfähig. Bei steuerhängigen Umgründungen, siehe oben

Steuerfolgen

Steuerneutralität nur soweit steuerlich genehmigt (formales Verfahren)

Einbringungen von Vermögensgegenständen in das Gesellschaftskapital

Sacheinlagen

Ansatz mit dem Verkehrswert. Gegebenfalls ist ein Gutachten erforderlich

Steuerliche Behandlung

Das Steuerrecht folgt dem Handelsrecht

Firmenwertabschreibung

siehe oben

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