Letzte Überprüfung 23 Mar 2023
Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Auftrag etc.
Auch bei Vorliegen eines Dienstverhältnisses werden Geschäftsführer sozialversicherungsrechtlich wie Selbständige behandelt (Änderung der Beitragsgrundlage ohne Änderung der Sozialversicherungsbeiträge).
Soweit Geschäftsführer auch auf einer anderen Basis entlohnt werden (zB Werkvertrag, Geschäftsführungsentgelt) und auch bei einer anderen Gesellschaft Dienstnehmer sind, fällt eine 8,85%ige Pensionsversicherung, eine 0,53%ige Unfallversicherung und eine 6,36 %ige Krankenversicherung an.
Vertretungsbefugte Personen werden einkommensteuerrechtlich unabhängig von der Einkunftsart immer wie Dienstnehmer behandelt.
Für ausländische vertretungspflichtige Personen kann in Abhängigkeit vom anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen eine lineare Besteuerung in der Höhe von 25 % erzielt werden (ein Progressionsvorbehalt im Ansässigkeitsstaat ist unter Umständen zu berücksichtigen).
Arbeitnehmer: keine Umsatzsteuer
Selbständiger: Umsatzsteuer
Beschäftigungsbewilligung für Drittstaatsangehörige.
Bei selbständiger Tätigkeit ist keine Beschäftigungsbewilligung notwendig.
Freier Aufenthalt bzw. Niederlassung für EU-/EWR-Bürger
Für EU-Bürger, die in Slowenien (selbständig oder unselbständig) tätig werden, sind Meldeverpflichtungen vorgesehen.
Konkursverschleppung; neben der Gesellschaft ist idR auch der Geschäftsführer Adressat von Strafen bei Finanzvergehen.
Eine Mindestvergütung ist nicht vorgesehen.
Für die Geschäftsführerentlohnung gibt es keine gesetzlich bindenden Kriterien. Bei einem Dienstverhältnis ist jedoch das gesetzliche Mindestgehalt in der Höhe von EUR 1.203,36 zu beachten.
Als Ihr Partner stehen wir auf Augenhöhe mit Ihnen und können Sie unterstützen und Ihnen helfen, Ihre Geschäftsziele zu erreichen. Wachsen Sie mit uns – und steigern Sie weiterhin Ihren Erfolg.
Standorte anzeigen