Letzte Überprüfung 22 Aug 2023
n. a.
n. a.
Familienbonus Plus:
n. a.
Kindermehrbetrag:
n. a.
Alleinverdiener- absetzbetrag pa.:
n. a.
Alleinerzieher- absetzbetrag pa.:
n. a.
Kinderabsetzbetrag:
Ab Jänner 2023 monatliches Kindergeld, EUR 140 pro Kind, bis zum 18. Lebensjahr des Kindes; monatliches Kindergeld EUR 50 für Kinder über 18 Jahre, solange die Kinder unterstützt werden. Das Kindergeld wird außerdem durch die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage aus dem Arbeits- und Betriebseinkommen des Kindergeldempfängers begrenzt.
Unterhaltsabsetzbetrag:
n. a.
bei bestehendem Dienstverhältnis / Pensionsbezug pa.:
Jährlicher Freibetrag für Steuerzahler von EUR 5.646,48 bis EUR 0, Einschleifregelung bis NULL seit 1.1.2007. Der Freibetrag kann nur für sog. „Aktive Einkünfte“ des Steuerzahlers (Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit und Einkünfte aus selbständiger Arbeit) verwendet werden. Jährlicher Freibetrag für Gatte/Gattin des Steuerzahlers: zwischen EUR 5.162,50 und EUR 0. Der Freibetrag für Gatte/Gattin des Steuerzahlers kann nur für sog. „Aktive Einkünfte“ des Steuerzahlers (Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit und Einkünfte aus selbständiger Arbeit) verwendet werden.
Zusätzliche Bedingungen müssen erfüllt sein, z.B.:
Beiträge zur Zusatzpensionsvorsorge als jährlicher Freibetrag bis zu EUR 180, wenn neuer Vertrag oder entsprechende Änderung des alten Vertrags nach 31.12.2013 vorgenommen wurde.
Gewinnfreibetrag:
Gewinne aus dem Verkauf von Optionen und Aktien bis zu EUR 500 jährlich sind steuerfrei.
Investitionsfreibetrag:
Investitionsförderungsarten:
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