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Steuerbegünstigungen

Steuerbegünstigungen

Letzte Überprüfung 22 Aug 2023

direkte

n. a.

indirekte

begünstigte Besteuerung im Bereich der Einkommensteuer, zB

n. a.

Absetzbeträge

Familienbonus Plus:

n. a.

Kindermehrbetrag:

n. a.

Alleinverdiener- absetzbetrag pa.:

n. a.

Alleinerzieher- absetzbetrag pa.:

n. a.

Kinderabsetzbetrag: 

Ab Jänner 2023 monatliches Kindergeld, EUR 140 pro Kind, bis zum 18. Lebensjahr des Kindes; monatliches Kindergeld EUR 50 für Kinder über 18 Jahre, solange die Kinder unterstützt werden. Das Kindergeld wird außerdem durch die Höhe der Steuerbemessungsgrundlage aus dem Arbeits- und Betriebseinkommen des Kindergeldempfängers begrenzt.

Unterhaltsabsetzbetrag:

n. a.

bei bestehendem Dienstverhältnis / Pensionsbezug pa.:

Jährlicher Freibetrag für Steuerzahler von EUR 5.646,48 bis EUR 0, Einschleifregelung bis NULL seit 1.1.2007. Der Freibetrag kann nur für sog. „Aktive Einkünfte“ des Steuerzahlers (Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit und Einkünfte aus selbständiger Arbeit) verwendet werden. Jährlicher Freibetrag für Gatte/Gattin des Steuerzahlers: zwischen EUR 5.162,50 und EUR 0. Der Freibetrag für Gatte/Gattin des Steuerzahlers kann nur für sog. „Aktive Einkünfte“ des Steuerzahlers (Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit und Einkünfte aus selbständiger Arbeit) verwendet werden.

Zusätzliche Bedingungen müssen erfüllt sein, z.B.:

  • Gatte/Gattin muss mit dem Steuerzahler im gemeinsamen Haushalt leben und sich um ein Kind kümmern, oder
  • Gatte/Gattin ist arbeitslos, oder
  • Gatte/Gattin hat eine Behinderung

Beiträge zur Zusatzpensionsvorsorge als jährlicher Freibetrag bis zu EUR 180, wenn neuer Vertrag oder entsprechende Änderung des alten Vertrags nach 31.12.2013 vorgenommen wurde.

Freibeträge

Gewinnfreibetrag: 

Gewinne aus dem Verkauf von Optionen und Aktien bis zu EUR 500 jährlich sind steuerfrei.

Investitionsfreibetrag:

  • Steuerbefreiung für Einkünfte aus der Veräußerung von Wertpapieren, die zum Handel an einem regulierten Markt oder an einem vergleichbaren ausländischen regulierten Markt zugelassen sind, nach Ablauf eines Jahres nach ihrem Erwerb.

Staatliche Förderungen

Investitionsförderungsarten:

  • Zuschüsse für den Erwerb von Grundstücken und immateriellen Vermögenswerten
  • Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerbegünstigungen
  • Subventionen für neue Arbeitsplätze
  • Subventionen für den Erwerb oder Tausch von Immobilien durch die öffentliche Hand (z.B. den Staat, Gemeinden)

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