Letzte Überprüfung 29 Mar 2023
Mandatsvertrag, eventuell Arbeitsvertrag
Arbeitnehmer
Krankenversicherung: 1,4 % AN / 1,4 % AG
Pensionsversicherung: 4 % AN / 14 % AG
Invalidenversicherung: je 3 % AN und AG
Rücklagenfonds: 4,75 % für AG
Arbeitslosenversicherung: je 1 % AN und AG
Steuersatz von 19 % und 25 %; Steuersatz von 25 % für den Teil der Steuerbemessungsgrundlage, der das 176,8-fache des Existenzminimums überschreitet (für
2024 Steuerbemessungsgrundlage über ca. EUR 47.537,98 pro Jahr). Dh. dies gilt für Bruttoeinkünfte über ca.
EUR 54.893,74 pro Jahr bzw. ca. EUR 4.574,48 pro Monat.
Arbeitnehmer: keine Umsatzsteuer
Selbstständige: Umsatzsteuer, wenn Obergrenze überschritten
Arbeitsbewilligung ist nicht notwendig für EU/EWR- Bürger, jedoch für Bürger aus Drittländern. EU/ EWR-Bürger und Drittlandsbürger haben das slowa- kische Arbeitsamt (mit speziellem Formular) über die Aktivitäten in der Slowakei zu informieren (innerhalb von 7 Arbeitstagen). Diese Anmeldung übernimmt der Arbeitgeber.
Staatsbürger sowie deren Familienmitglieder der EU bzw. EWR-Länder sind verpflichtet ihren Aufenthalt in- nerhalb von 10 Tagen (sonstige Staatsbürger innerhalb von 3 Tagen) zu melden. Die Meldung erfolgt bei der slowakischen Fremdenpolizei. Aufenthaltsbewilligung für Staatsbürger der EU-Länder ist nicht notwendig, jedoch kann man die Aufenthaltsbewilligung bean- tragen, falls der Aufenthalt mehr als 3 Monate dauern sollte.
persönliche Haftung bei Versäumnis der Pflichten
Nach dem slHGB kann der Geschäftsführer die Tätigkeit auch kostenlos ausüben.
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