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Termine und Fristen

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Letzte Überprüfung 29 Mar 2023

Jahressteuererklärungen

Umsatzsteuervoranmeldungen

monatlich, quartalsweise sofern 2 Bedingungen erfüllt sind:

  • mindestens 12 Monate zur MWSt. registriert
  • Umsatz weniger als EUR 100.000 in letzten

12 Monaten bis zum 25. Tag des Folgemonats

Zusammenfassende Meldung

Monatlich; quartalsweise, wenn der Wert der an ein anderes EU-Land gelieferten Waren im jeweiligen und in den 4 davor liegenden Quartalen EUR 50.000 nicht überstiegen hat;
bis zum 25. des Folgemonats

Mehrwertsteuer-Kontrollmitteilung

Monatlich; vierteljährlich (auf der Grundlage des Ust.-Besteuerungszeitraums) zusammen mit der Ust.-Erklärung, bis zum 25. des folgenden Kalendermonats.

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