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Unbewegliches Vermögen

Unbewegliches Vermögen

Letzte Überprüfung 22 Aug 2023

Abschreibungen

planmäßige

linear

Vermögen wird einer der drei Immobilienabschrei- bungsgruppen (Gruppe 4, Gruppe 5 oder Gruppe 6) zugeordnet.

Abschreibungsdauer 12, 20 oder 40 Jahre

außerplanmäßige

nicht möglich

Abschreibungsgruppen

Grund und Boden

keine Abschreibung

Gebäude

Produktionsgebäude, Ingenieurgebäude: 20 Jahre

Bürogebäude, Hotels, Museen, etc: 40 Jahre Fertighäuser: 12 Jahre

Bemessungsgrundlage bei Gebäuden

n. a.

Sonderabschreibungen

Wird unbewegliches Vermögen vermietet, darf die Abschreibung maximal in Höhe der Mieteinnahmen angesetzt werden.

Zuschreibung

nicht zulässig

Immobilienertragsteuer

in der Slowakei nicht anwendbar, es gibt eine Immobiliensteuer

Steuergegenstand

n. a.

Steuersatz

n. a.

Einhebung

n. a.

Befreiungen

n. a.

Grunderwerbsteuer

in der Slowakei nicht anwendbar.

Immobiliensteuern

Grundsteuer

Steuergegenstand

Inländische Grundstücke, Gebäude und Wohnungen sowie Räumlichkeiten, die nicht als Wohnungen genutzt werden

Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage: Grundstücke – Wert des Grundstücks pro m2, multipliziert mit dem Grundstückausmaß

Bemessungsgrundlage: Bauten – m2 der bebauten Fläche

Wohnimmobilien und Immobilien zu anderen als Wohnzwecken – m2 der Bodenfläche

Steuersätze

Grundstücke 0,25 % der Bemessungsgrundlage

Bauten EUR 0,033/m2 der bebauten Fläche

Wohnungen und Nicht-Wohnräume EUR 0,033/m2 der Bodenfläche

im Gesetz nur Rahmenbedingungen; Einzelheiten von jeder Gemeinde jährlich festgesetzt.

Bei den Bauten werden auch die Untergeschosse besteuert.

Immobilienfonds

Gesetz Nr. 203/2011 Coll. über die Kollektivinvestierung/Investmentfonds

Das aufgebrachte Kapital des Spezialimmobilienfonds soll vor allem in Immobilien und in Beteiligungen an Immobiliengesellschaften investiert werden.

Steuersubjekt ist die Verwaltungsgesellschaft; jedoch nur mit ihren Einkünften.

Für die Anleger erfolgt die Besteuerung erst bei Veräußerung des Anteilsscheines.

Quellensteuer bei Erträgen von Wertpapieren seitens der Verwaltungsgesellschaft

Eigentümer des Fondsvermögens

n. a.

Jährliche Bewertung

n. a.

Fremdfinanzierung

n. a.

Risikostreuung

n. a.

Steuerpflicht

n. a.

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