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Steuerbegünstigungen

Steuerbegünstigungen

Letzte Überprüfung 30 Mar 2023

direkte

keine

indirekte

begünstigte Besteuerung im Bereich der Einkommensteuer, zB

keine

Absetzbeträge

Absetzbetrag für Mütter mit vier oder mehr Kindern:

Mütter mit vier oder mehr Kindern können ihre Steuerbemessungsgrundlage in Bezug auf das gesetzlich festgelegte Einkommen ohne jegliche Beschränkung reduzieren

Absetzbetrag für unter 25-Jährige:

Unter 25-Jährige können ihre monatliche Steuerbemessungsgrundlage um bis zu HUF 499.952 (EUR 1.250) pro Monat reduzieren

Absetzbetrag für Mütter unter 30 Jahren:

Mütter unter 30 Jahren können ihre monatliche Steuerbemessungsgrundlage um bis zu HUF 499.952 (EUR 1.250) pro Monat reduzieren

Absetzbetrag für Menschen, die an einer Krankheit leiden:

Menschen, die an einer Krankheit leiden, können ihre Steuerbemessungsgrundlage um bis zu HUF 927.600 (EUR 2.320) pro Monat reduzieren

Absetzbetrag für erstmalig Verheiratete:

Erstmalig Verheiratete können ihre Steuerbemessungsgrundlage um bis zu HUF 33.335 (EUR 83) pro Monat reduzieren

Absetzbetrag für Familien:

Monatlicher Kinderabsetzbetrag pro Kind für Familien
  •  mit 1 Kind: HUF 66.670 (EUR 167)
  • mit 2 Kindern: HUF 133.330 (EUR 333) - ab 01.07.2025 HUF 200,000 (EUR 482)
  •  mit 3 oder mehreren Kindern: HUF 220.000 (EUR 550) - ab 01.07.2025 HUF 330.000 (EUR 795)

Freibeträge

Gewinnfreibetrag: 

keiner

Investitionsfreibetrag:

Der Entwicklungsfreibetrag kann als Steuerrückbehalt von der berechneten Körperschaftsteuer in Anspruch genommen werden, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 80 Prozent der berechneten Körperschaftsteuer für die im Gesetz festgelegten Investitionen

Staatliche Förderungen

innerstaatliche Zuschüsse für die Schaffung neuer Arbeitsplätze
Investitionsförderungen

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