Letzte Überprüfung 30 Mar 2023
keine
keine
Absetzbetrag für Mütter mit vier oder mehr Kindern:
Mütter mit vier oder mehr Kindern können ihre Steuerbemessungsgrundlage in Bezug auf das gesetzlich festgelegte Einkommen ohne jegliche Beschränkung reduzieren
Absetzbetrag für unter 25-Jährige:
Unter 25-Jährige können ihre monatliche Steuerbemessungsgrundlage um bis zu HUF 499.952 (EUR 1.250) pro Monat reduzieren
Absetzbetrag für Mütter unter 30 Jahren:
Mütter unter 30 Jahren können ihre monatliche Steuerbemessungsgrundlage um bis zu HUF 499.952 (EUR 1.250) pro Monat reduzieren
Absetzbetrag für Menschen, die an einer Krankheit leiden:
Menschen, die an einer Krankheit leiden, können ihre Steuerbemessungsgrundlage um bis zu HUF 927.600 (EUR 2.320) pro Monat reduzieren
Absetzbetrag für erstmalig Verheiratete:
Erstmalig Verheiratete können ihre Steuerbemessungsgrundlage um bis zu HUF 33.335 (EUR 83) pro Monat reduzieren
Absetzbetrag für Familien:
Gewinnfreibetrag:
keiner
Investitionsfreibetrag:
Der Entwicklungsfreibetrag kann als Steuerrückbehalt von der berechneten Körperschaftsteuer in Anspruch genommen werden, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 80 Prozent der berechneten Körperschaftsteuer für die im Gesetz festgelegten Investitionen
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