Letzte Überprüfung 23 Mar 2023
maximal 2 % (abhängig von der jeweiligen Gemeinde)
nein
Allgemeiner Steuersatz 18 %
Der Steuersatz beträgt 4 % bis zu einem Marktwert von HUF 1 Mrd., 2 % für den darüber hinausgehenden Teil, der maximale Steuerbetrag beträgt HUF 200 Mio. pro Immobilie.
keine
HUF 6.600 (EUR 16,5) / Immobilie
Die Gründungsgebühr ist gesetzlich festgelegt und hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab; Änderung des Stammkapitals 40 % der Gründungsgebühr.
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