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Steueränderungen

Körperschaftsteuer

10/01/2025

Globale Mindestbesteuerung

Ab 2025 können ungarische Mitglieder multinationaler Konzerne ebenfalls verpflichtet sein, Steuervorauszahlungen auf die lokale Ergänzungssteuer (QDMTT) bis zum 20. des 11. Monats des auf das Steuerjahr folgenden Jahres zu leisten (falls das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr zusammenfällt, erstmals am 20. November 2025).

Abschreibung für die Lagerung gefährlicher Abfälle

Gemäß der allgemeinen Regelung ist für Land und Grundstücke keine Abschreibung für Körperschaftsteuerzwecke abzugsfähig. Unternehmen können nunmehr eine Abschreibung für Land und Grundstücke, die zur Lagerung gefährlicher Abfälle genutzt werden, in Abzug bringen.

 

Mehrwertsteuer

10/01/2025

Erweiterung des reduzierten Satzes von 5 % für den Verkauf neuer Wohnimmobilien

Eine bedeutende Neuerung betrifft den Mehrwertsteuersatz von 5 % auf den Verkauf neuer Wohnimmobilien. Dieser reduzierte MwSt-Satz gilt bis Ende 2026 weiter.

Außerdem kann der reduzierte MwSt-Satz bei verzögerten Bauprojekten in der Zeit von 1. Jänner 2027 bis 31. Dezember 2030 weiterhin angewandt werden, sofern die Baugenehmigung bis Ende 2026 vorliegt.

Weitere Informationen zur Besteuerung von Immobilien in Ungarn.

Verschiebung der Implementierung des e-Belegsystems

Die Umsetzung des elektronischen Belegsystems (e-Nyugta), die ursprünglich schon früher geplant war, wurde auf 1. Juli 2025 verschoben. Dieses System soll die Ausstellung von Belegen modernisieren und die Transaktionstransparenz verbessern.

Sektorbezogene Steuern

10/01/2025

Erweiterung der Einzelhandelsumsatzsteuer für Plattformbetreiber

Einzelhandelsplattformen unterliegen der Einzelhandelsumsatzsteuer auf Basis der Nettoumsätze mit Gütern, die andere Einzelhändler über die Plattform verkaufen.

Sektorbezogene Steuern, die 2025 beibehalten werden

Die folgenden wichtigsten sektorbezogenen Steuern bleiben 2025 erhalten.

  • Sondersteuer auf Kredit- und Finanzinstitute, mit speziellem Steuerabzug für die Steigerung des Nennwerts von Staatsanleihen.
  • Zusatzsteuer auf Versicherungsgesellschaften, mit der Möglichkeit eines speziellen Steuerabzugs für die Steigerung des Nennwerts von Staatsanleihen
  • Einzelhandelsumsatzsteuer
  • Die „Robin Hood“-Steuer, offiziell bekannt als Einkommensteuer der Energielieferanten, bleibt mit einem Steuersatz von 41 % in Kraft.

Sonstige Steuern

10/01/2025

Inflationsgebundene Steueranpassungen

Bestimmte Steuersätze steigen jährlich automatisch an, ausgehend von der Inflationsrate im Juli des Vorjahres. Die Änderungen umfassen unter anderem:

  • Verbrauchsteuern auf Tabakerzeugnisse, Spirituosen und Kraftstoffe.
  • Kraftfahrzeugbezogene Steuern wie Zulassungsteuer, Kfz-Steuer und Verkehrsteuer.
  • Ab 2026 wird auch die Steuer auf Firmenwagen inflationsmäßig angepasst.

Anhebung der Steuersätze auf Firmenwagen

Seit 1. Jänner 2025 gelten geänderte Steuersätze auf Firmenwagen; konkret handelt es sich um einen Anstieg von ca. 20 %, und ab 1. Jänner 2026 werden diese Sätze anhand der Inflationsrate aus Juli des Vorjahres jährlich angepasst.

Rechnungslegung und Berichtswesen

10/01/2025

Im Jahr 2025 werden die Grenzbeträge für Wirtschaftsprüfung und Finanzberichterstattung angehoben: Die Umsatzschwelle für Pflichtprüfungen steigt von HUF 300 Millionen auf HUF 600 Millionen.

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