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Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer

Letzte Überprüfung 22 Aug 2023

Steuergegenstand

Einkünfte

Steuersatz

9 %
Mindest-Körperschaftsteuer–Bemessungsgrundlage
Beträgt das steuerpflichtige Einkommen nicht mindestens 2 % der Gesamteinkünfte, so wird der zweite Betrag als Bemessungsgrundlage herangezogen, es sei denn, der Steuerzahler legt den Steuerbehörden einen Bericht über die entsprechenden Gründe vor.

Steuerpflicht

unbeschränkt

Körperschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz in Ungarn

beschränkt

Ausländische Körperschaften, die weder Geschäftsleitung noch Sitz in Ungarn haben, mit ihren inländischen Einkünften realisiert durch inländische Betriebsstätte.
Ausl+E12ändische Körperschaften mit ihren Einkünften aus der Veräußerung von Beteiligungen (inkl. Kapitalherab- setzung) an Immobiliengesellschaften (mit in Ungarn gelegenem Immobilienvermögen), wenn mit dem Sitzstaat der ausländischen Körperschaft kein DBA besteht oder das DBA Ungarn das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte zuteilt.

Wirtschaftsjahr

Kalenderjahr; abweichendes Wirtschaftsjahr ist uU möglich, muss dem Finanzamt schriftlich mitgeteilt werden

Buchführung

idR doppelte Buchführung nach Rechnungslegungsgesetz

Verlustrücktrag

nicht möglich

Verlustvortrag

Verlustvortrag möglich für die nächsten 5 Veranlagungsjahre
Beschränkungen bei Umgündungen:
sofern ein Eigentümer am Rechtsnachfolger einen mehrheitlichen Einfluss erwirbt, können die bei der Umgründung übertragenen Verlustvorträge beim Rechtsnachfolger nicht genutzt werden, wenn der Mehrheitseigentümer nicht auch an dem Rechtvorgänger einen mehrheitlichen Einfluss hatte oder der Rechtsnachfolger die Geschäftstätigkeit des Rechtsvorgängers nicht fortführt.
Beschränkungen beim Eigentümerwechsel:
sofern ein Eigentümer, der (oder dessen verbundene Unternehmen) in den vorangehenden zwei Steuer- jahren durchgehend keinen mehrheitlichen Einfluss hatte, einen mehrheitlichen Einfluss erwirbt, gehen die Verlustvorträge der Vorjahre uU verloren.
kein Verlustrücktrag

Mantelkauf

Unter bestimmten Umständen können Verlustvorträge beim Erwerb von Anteilen und bei Umstrukturierungen verloren gehen

Betriebsausgaben

Aufwendungen oder Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind

Transferpreise

fremdübliche Gestaltung

Zinsen eines fremdfinanzierten Beteiligungserwerbes

generell abzugsfähig

Debt / Equity

Keine gesetzlich festgelegten Grenzen, Administration: eine bestimmte Eigenkapitalquote muss vorhanden sein, die Kreditaufnahme muss zu marktüblichen Bedingungen erfolgen. Die Zinsschrankenregelung ist seit 1. Jänner 2019 in Kraft (siehe auch Kapitel Mergers & Acquisitions)

Abschreibungen

Abschreibungsmethoden: linear
Dem Vermögensgegenstand wird vom Gesetz ein bestimmter Abschreibungssatz zugeordnet.
tageweise Abschreibung

Rückstellungen

unzulässig für steuerliche Zwecke

Kfz-Kosten

abzugsfähig, soweit Kfz zum Betriebsvermögen gehört
kein Vorsteuer-Abzug für Treibstoff des Pkws

Nicht abzugsfähige Ausgaben

mit Strafe bedrohte Geld- und Sachzuwendungen
Personensteuern und Umsatzsteuer, die auf nicht abzugsfähige Aufwendungen entfallen
Aufwendungen im Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen
Aufwendungen aus verjährten Forderungen

Zinschranke

Ein Teil der Nettofinanzierungskosten, der entweder 30 % des EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen des Steuerjahres) oder HUF 939.810.000 (ca. EUR 2,35 Mio.) übersteigt, je nachdem, welcher Betrag höher ist, ist nicht abzugsfähig.

Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern

generell abzugsfähig

Quellensteuer

Keine Quellensteuer für Dividendenzahlungen an Gesellschaften.

Zinsen

0%

Lizenzen

0%

Dividenden

0%

Hinzurechnungsbesteuerung

Besteuerung bestimmter Einkünfte ausländischer Kapitalgesellschaften/Betriebsstätten bei der beherrschenden ungarischen Gesellschaft. Die Vorschriften für beherrschte ausländische Gesellschaften gelten nicht, wenn die beherrschte ausländische Gesellschaft eine erhebliche wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
Voraussetzungen:
  • Beherrschung des ausländischen Unternehmens
  • Der Gewinn vor Steuern ist höher als HUF 244 Mio. oder der Gewinn aus passiver Tätigkeit ist höher als HUF 24 Mio. und der Gewinn vor Steuern ist höher als 10 % der Kosten und Ausgaben
  • Die effektive Besteuerung des ausländischen Unternehmens im Ausland beträgt höchstens 4,5 %

Hybride Gestaltungen

Diskrepanzen, die aufgrund unterschiedlicher steuerlicher Anerkennungsmethoden in verschiedenen Ländern zu einer abweichenden steuerlichen Behandlung führen und unter Umständen zu Gewinnverlagerungen oder Gewinnminderungen führen können, müssen neutralisiert werden, d.h. die entsprechenden Aufwendungen werden in der Regel als steuerlich nicht abzugsfähig behandelt.

Nationale Schachtelbefreiung

Der Erwerb von Anteilen an einem ungarischen oder ausländischen Unternehmen kann den Steuerbehörden innerhalb von 75 Tagen gemeldet werden. Kapitalgewinne/-verluste aus der Veräußerung ausgewiesener Kapitalanlagen 1 oder mehr Jahre nach dem Erwerb sind steuerneutral (weder steuerpflichtig noch steuerlich abzugsfähig).

Internationale Beteiligungen

Der Erwerb von Anteilen an einem ungarischen oder ausländischen Unternehmen kann den Steuerbehörden innerhalb von 75 Tagen gemeldet werden. Kapitalgewinne/-verluste aus der Veräußerung ausgewiesener Kapitalanlagen 1 oder mehr Jahre nach dem Erwerb sind steuerneutral (weder steuerpflichtig noch steuerlich abzugsfähig).

Internationale Schachtelbefreiung und Portfolio-Beteilgungen

Der Erwerb von Anteilen an einem ungarischen oder ausländischen Unternehmen kann den Steuerbehörden innerhalb von 75 Tagen gemeldet werden. Kapitalgewinne/-verluste aus der Veräußerung ausgewiesener Kapitalanlagen 1 oder mehr Jahre nach dem Erwerb sind steuerneutral (weder steuerpflichtig noch steuerlich abzugsfähig).

Firmenwert - Abschreibung

Asset-Deal: Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts bei Unternehmenskauf möglich
Share-Deal: nicht verfügbar

Unternehmensgruppen- besteuerung / Organschaft

Unternehmensgruppe

Ja
Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen, die durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 75% miteinander bzw. durch die Beteiligung eines Dritten ver- bunden sind, können unter bestimmten Voraussetzungen für steuerliche Zwecke eine Unternehmensgruppe bilden.
Die Summe der negativen Steuerbemessungsgrundla- gen der einzelnen Gruppenmitglieder kann mit bis zu 50% der Summe der positiven Steuerbemessungsgrund- lagen der übrigen Gruppenmitglieder im betreffenden Kalenderjahr ausgeglichen werden. Verbleibende Verluste können auf 5 Jahre vorgetragen werden.
Die Zinsabzugsbeschränkung ab HUF 940 Millionen kommt auf Ebene der Gruppe zur Anwendung.
Betreffend Steuerbegünstigungen wird die Gruppe als ein Steuerpflichtiger betrachtet.
Bei Transaktionen zwischen den Gruppenmitgliedern sind die Bestimmungen zu Verrechnungspreisen grundsätzlich nicht anwendbar.

Organschaft

keine Organschaft möglich

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