Körperschaftsteuer
Letzte Überprüfung 22 Aug 2023
Steuergegenstand
Einkünfte
Steuersatz
9 %
Mindest-Körperschaftsteuer–Bemessungsgrundlage
Beträgt das steuerpflichtige Einkommen nicht mindestens 2 % der Gesamteinkünfte, so wird der zweite Betrag als Bemessungsgrundlage herangezogen, es sei denn, der Steuerzahler legt den Steuerbehörden einen Bericht über die entsprechenden Gründe vor.
Steuerpflicht
unbeschränkt
Körperschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz in Ungarn
beschränkt
Ausländische Körperschaften, die weder Geschäftsleitung noch Sitz in Ungarn haben, mit ihren inländischen Einkünften realisiert durch inländische Betriebsstätte.
Ausl+E12ändische Körperschaften mit ihren Einkünften aus der Veräußerung von Beteiligungen (inkl. Kapitalherab- setzung) an Immobiliengesellschaften (mit in Ungarn gelegenem Immobilienvermögen), wenn mit dem Sitzstaat der ausländischen Körperschaft kein DBA besteht oder das DBA Ungarn das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte zuteilt.
Wirtschaftsjahr
Kalenderjahr; abweichendes Wirtschaftsjahr ist uU möglich, muss dem Finanzamt schriftlich mitgeteilt werden
Buchführung
idR doppelte Buchführung nach Rechnungslegungsgesetz
Verlustrücktrag
nicht möglich
Verlustvortrag
Verlustvortrag möglich für die nächsten 5 Veranlagungsjahre
Beschränkungen bei Umgündungen:
sofern ein Eigentümer am Rechtsnachfolger einen mehrheitlichen Einfluss erwirbt, können die bei der Umgründung übertragenen Verlustvorträge beim Rechtsnachfolger nicht genutzt werden, wenn der Mehrheitseigentümer nicht auch an dem Rechtvorgänger einen mehrheitlichen Einfluss hatte oder der Rechtsnachfolger die Geschäftstätigkeit des Rechtsvorgängers nicht fortführt.
Beschränkungen beim Eigentümerwechsel:
sofern ein Eigentümer, der (oder dessen verbundene Unternehmen) in den vorangehenden zwei Steuer- jahren durchgehend keinen mehrheitlichen Einfluss hatte, einen mehrheitlichen Einfluss erwirbt, gehen die Verlustvorträge der Vorjahre uU verloren.
kein Verlustrücktrag
Mantelkauf
Unter bestimmten Umständen können Verlustvorträge beim Erwerb von Anteilen und bei Umstrukturierungen verloren gehen
Betriebsausgaben
Aufwendungen oder Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind
Transferpreise
fremdübliche Gestaltung
Zinsen eines fremdfinanzierten Beteiligungserwerbes
generell abzugsfähig
Debt / Equity
Keine gesetzlich festgelegten Grenzen, Administration: eine bestimmte Eigenkapitalquote muss vorhanden sein, die Kreditaufnahme muss zu marktüblichen Bedingungen erfolgen. Die Zinsschrankenregelung ist seit 1. Jänner 2019 in Kraft (siehe auch Kapitel Mergers & Acquisitions)
Abschreibungen
Abschreibungsmethoden: linear
Dem Vermögensgegenstand wird vom Gesetz ein bestimmter Abschreibungssatz zugeordnet.
tageweise Abschreibung
Rückstellungen
unzulässig für steuerliche Zwecke
Kfz-Kosten
abzugsfähig, soweit Kfz zum Betriebsvermögen gehört
kein Vorsteuer-Abzug für Treibstoff des Pkws
Nicht abzugsfähige Ausgaben
mit Strafe bedrohte Geld- und Sachzuwendungen
Personensteuern und Umsatzsteuer, die auf nicht abzugsfähige Aufwendungen entfallen
Aufwendungen im Zusammenhang mit nicht steuerpflichtigen Einnahmen
Aufwendungen aus verjährten Forderungen
Zinschranke
Ein Teil der Nettofinanzierungskosten, der entweder 30 % des EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen des Steuerjahres) oder HUF 939.810.000 (ca. EUR 2,35 Mio.) übersteigt, je nachdem, welcher Betrag höher ist, ist nicht abzugsfähig.
Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern
generell abzugsfähig
Quellensteuer
Keine Quellensteuer für Dividendenzahlungen an Gesellschaften.
Zinsen
0%
Lizenzen
0%
Dividenden
0%
Hinzurechnungsbesteuerung
Besteuerung bestimmter Einkünfte ausländischer Kapitalgesellschaften/Betriebsstätten bei der beherrschenden ungarischen Gesellschaft. Die Vorschriften für beherrschte ausländische Gesellschaften gelten nicht, wenn die beherrschte ausländische Gesellschaft eine erhebliche wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
Voraussetzungen:
- Beherrschung des ausländischen Unternehmens
- Der Gewinn vor Steuern ist höher als HUF 244 Mio. oder der Gewinn aus passiver Tätigkeit ist höher als HUF 24 Mio. und der Gewinn vor Steuern ist höher als 10 % der Kosten und Ausgaben
- Die effektive Besteuerung des ausländischen Unternehmens im Ausland beträgt höchstens 4,5 %
Hybride Gestaltungen
Diskrepanzen, die aufgrund unterschiedlicher steuerlicher Anerkennungsmethoden in verschiedenen Ländern zu einer abweichenden steuerlichen Behandlung führen und unter Umständen zu Gewinnverlagerungen oder Gewinnminderungen führen können, müssen neutralisiert werden, d.h. die entsprechenden Aufwendungen werden in der Regel als steuerlich nicht abzugsfähig behandelt.
Nationale Schachtelbefreiung
Der Erwerb von Anteilen an einem ungarischen oder ausländischen Unternehmen kann den Steuerbehörden innerhalb von 75 Tagen gemeldet werden. Kapitalgewinne/-verluste aus der Veräußerung ausgewiesener Kapitalanlagen 1 oder mehr Jahre nach dem Erwerb sind steuerneutral (weder steuerpflichtig noch steuerlich abzugsfähig).
Internationale Beteiligungen
Der Erwerb von Anteilen an einem ungarischen oder ausländischen Unternehmen kann den Steuerbehörden innerhalb von 75 Tagen gemeldet werden. Kapitalgewinne/-verluste aus der Veräußerung ausgewiesener Kapitalanlagen 1 oder mehr Jahre nach dem Erwerb sind steuerneutral (weder steuerpflichtig noch steuerlich abzugsfähig).
Internationale Schachtelbefreiung und Portfolio-Beteilgungen
Der Erwerb von Anteilen an einem ungarischen oder ausländischen Unternehmen kann den Steuerbehörden innerhalb von 75 Tagen gemeldet werden. Kapitalgewinne/-verluste aus der Veräußerung ausgewiesener Kapitalanlagen 1 oder mehr Jahre nach dem Erwerb sind steuerneutral (weder steuerpflichtig noch steuerlich abzugsfähig).
Firmenwert - Abschreibung
Asset-Deal: Erfassung eines Geschäfts- oder Firmenwerts bei Unternehmenskauf möglich
Share-Deal: nicht verfügbar
Unternehmensgruppen- besteuerung / Organschaft
Unternehmensgruppe
Ja
Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen, die durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 75% miteinander bzw. durch die Beteiligung eines Dritten ver- bunden sind, können unter bestimmten Voraussetzungen für steuerliche Zwecke eine Unternehmensgruppe bilden.
Die Summe der negativen Steuerbemessungsgrundla- gen der einzelnen Gruppenmitglieder kann mit bis zu 50% der Summe der positiven Steuerbemessungsgrund- lagen der übrigen Gruppenmitglieder im betreffenden Kalenderjahr ausgeglichen werden. Verbleibende Verluste können auf 5 Jahre vorgetragen werden.
Die Zinsabzugsbeschränkung ab HUF 940 Millionen kommt auf Ebene der Gruppe zur Anwendung.
Betreffend Steuerbegünstigungen wird die Gruppe als ein Steuerpflichtiger betrachtet.
Bei Transaktionen zwischen den Gruppenmitgliedern sind die Bestimmungen zu Verrechnungspreisen grundsätzlich nicht anwendbar.
Organschaft
keine Organschaft möglich
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