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Steueränderungen

Sozialversicherungsbeiträge

03/01/2025
  • Verlängerung der Anwendbarkeit von Steuervergünstigungen für neu eingestellte Mitarbeiter bis 31. Dezember 2025.

Einkommensteuer

03/01/2025
  • Verlängerung der Anwendbarkeit von Steuervergünstigungen für neu eingestellte Mitarbeiter bis 31. Dezember 2025.
  • Der nicht steuerpflichtige Betrag für die Lohnsteuer wird auf RSD 28.423 erhöht.
  • Eine neue Kategorie Seemannseinkünfte wird eingeführt, die der Selbstveranlagung auf jährlicher Basis in Höhe von 10 % unterliegt und in die Berechnung der jährlichen Steuer einbezogen wird.
  • Wenn der Steuerpflichtige Anteile oder Beteiligungen in dem Kalenderjahr veräußert, in dem die Investition in alternative Investmentfonds erfolgte bzw. in den darauffolgenden 3 Jahren, verliert der Steuerpflichtige das Recht auf die Steuergutschrift und ist verpflichtet, die Steuerschuld samt Zinsen auf die zuvor realisierte Steuergutschrift zu zahlen.

Weitere Informationen zu Einkommensteuer in Serbien.

Umsatzsteuer

03/01/2025
  • Es wird die Möglichkeit eingeführt, die Berechnung der USt auf die gänzliche oder teilweise Übertragung von Vermögenswerten durch Beschluss oder Vertrag festzulegen; gültig für Verträge ab 1. Jänner 2025.
  • Das Recht auf Abzug früherer Steuern basierend auf elektronischen Rechnungen wird dem Steuerpflichtigen eingeräumt, sofern die Rechnung spätestens bis 10. des Folgemonats akzeptiert wird; andernfalls wird das Recht in die nächste Periode übertragen.
  • Es wird festgelegt, dass die elektronische Erfassung der Vorsteuer spätestens am 12. Tag des auf die Steuerperiode, für die die Vorsteuer erfasst wird, folgenden Kalendermonats erfolgt, mit dem Saldo am 10. Tag des Kalendermonats.

Weitere Informationen zu Umsatzsteuer in Serbien.

Steuerverfahren und Steuerverwaltung

03/01/2025
  • Eine neue Kategorie zweifelhafter und strittiger Forderungen wurde definiert, die unbezahlte Steuerverpflichtungen in folgenden Fällen beinhaltet: Gesellschaften, die sich einem Konkursverfahren unterziehen; Gesellschaften, die während der Zwangsliquidation aus dem vorgeschriebenen Register entfernt wurden; verstorbene Personen, geschäftsunfähige Personen mit Forderungen, die über den Wert ihres Vermögens hinausgehen, und abwesende natürliche Personen mit Forderungen, die über den Wert ihres Vermögens hinausgehen.
  • Die Geldstrafen für diverse Steuervergehen wurden angehoben.
  • Die außerbilanzielle Steuerbuchhaltung wird am 31. Dezember 2024 abgeschafft, und die Steuerverwaltung wird ausstehende Verpflichtungen bis zu diesem Datum als zweifelhafte und strittige Forderungen in die standardmäßige Steuerbuchhaltung überführen.

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