Letzte Überprüfung 22 Aug 2023
Verpflichtende Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pensions-, Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosen- versicherung
Fünffache des monatlichen Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate
(laut amtlicher Statistik, jährlich angepasst)
10.3%
24%
Pensionsfonds der Republik Serbien
keine
Beiträge beschränkt auf maximal ca. EUR 5.611 pro Monat
(EUR 67.330 pro Jahr); anwendbar bis 31.12.2025
Dienstgeber: 5,15 %
Dienstnehmer: 5,15 %
Dienstgeber: 10 %
Dienstnehmer: 14 %
Beiträge beschränkt auf maximal ca. EUR 5.611 pro Monat
(EUR 67.330 pro Jahr); anwendbar bis 31.12.2025
Arbeitslosenversicherung vom Dienstnehmer bezahlt: 0,75 %
n. a.
Außer dem AG-Beitrag zur Sozialversicherung gibt es keine weiteren Lohnnebenkosten
Als Ihr Partner stehen wir auf Augenhöhe mit Ihnen und können Sie unterstützen und Ihnen helfen, Ihre Geschäftsziele zu erreichen. Wachsen Sie mit uns – und steigern Sie weiterhin Ihren Erfolg.
Standorte anzeigen