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Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Letzte Überprüfung 22 Aug 2023

Sozialversicherung

Verpflichtende Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pensions-, Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosen- versicherung

Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlagen

Fünffache des monatlichen Durchschnittsgehalts der letzten 12 Monate

(laut amtlicher Statistik, jährlich angepasst)

selbständig tätige Personen

Krankenversicherung

10.3%

Pensionsversicherung

24%

Selbständigenvorsorge

Pensionsfonds der Republik Serbien

Unfallversicherung

keine

Höchstbeiträge

Beiträge beschränkt auf maximal ca. EUR 5.611 pro Monat
(EUR 67.330 pro Jahr); anwendbar bis 31.12.2025

unselbständig tätige Personen (Angestellte)

Kranken- und Unfallversicherung

Dienstgeber: 5,15 %

Dienstnehmer: 5,15 %

Pensionsversicherung

Dienstgeber: 10 %

Dienstnehmer: 14 %

Höchstbeiträge

Beiträge beschränkt auf maximal ca. EUR 5.611 pro Monat
(EUR 67.330 pro Jahr); anwendbar bis 31.12.2025

sonstige

Arbeitslosenversicherung vom Dienstnehmer bezahlt: 0,75 %

Mitarbeitervorsorge

n. a.

Lohnnebenkosten

Außer dem AG-Beitrag zur Sozialversicherung gibt es keine weiteren Lohnnebenkosten

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