Letzte Überprüfung 22 Aug 2023
Einkommen
15 % Flatrate
Gesellschaften, Betriebsstätten, Zweigniederlassungen
Körperschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz in Serbien, mit dem „Welteinkommen“
ausländische juristische Personen, die in Serbien weder Sitz noch Geschäftsleitung haben, mit bestimmten in Serbien erzielten Einkünften
Kalenderjahr; abweichendes Wirtschaftsjahr ist möglich (Zustimmung des Finanzministeriums, der Nationalbank und des Finanzamtes notwendig)
doppelte Buchführung (zwingende Anwendung von IFRS, IFRS für klein- und mittelgroße Gesellschaften und IAS für bestimmte Unternehmen)
nicht möglich
Verlustvortrag zeitlich begrenzt (5 Jahre)
Beim Erwerb von Anteilen und bei Umgründungen kann der Verlustvortrag zeitlich begrenzt (5 Jahre) genutzt werden
Aufwendungen oder Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind
fremdübliche Gestaltung; Unternehmen müssen bei Trans- aktionen mit verbundenen Unternehmen eine Transfer- Pricing Dokumentation erstellen und dem Finanzamt vorlegen, gemeinsam mit der jährlichen Körperschaft- steuererklärung. Die oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe ist zur Abgabe eines Country-by-Country (CBC) Reports verpflichtet, wenn der konsolidierte Umsatz lt. Konzernabschluss EUR 750 Mio. bzw. das entsprechende Äquivalent in RSD übersteigt.
unter den selben Bedingungen abzugsfähig wie Zinsen für aus der Geschäftstätigkeit resultierende Verbindlichkeiten
Zinsen zwischen verbundenen Personen/Unternehmen sind bis zu einem Debt / Equity-Verhältnis von 4:1 ab- zugsfähig (bei Banken und Leasinggesellschaften 10:1)
aus steuerlicher Sicht wird das abnutzbare Anlagevermögen, ausgenommen immaterielle Wirtschaftsgüter, in 5 Gruppen eingeteilt:
Gruppe I (Immobilien) = lineare Methode Immaterielle Wirtschaftsgüter = lineare Methode,
Bestimmung der Abschreibung durch Nutzungsdauer oder Vertragsdauer.
Gruppe II - V (alle andere Vermögensgegenstände)
= lineare Methode Anlagevermögen, bestehend aus beweglichen und unbeweglichen Teilen, orientiert sich an bilanzieller Behandlung.
Die handelsrechtliche Abschreibung ist von den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Unternehmens abhängig. Ist die Höhe der handels- rechtlichen Abschreibung geringer als die Höhe der steuerlichen Abschreibung, stellt die handelsrechtliche Abschreibung in der jeweiligen Periode einen steuerlich abzugsfähigen Aufwand dar.
Bei immateriellen Wirtschaftsgütern ist die handels- rechtliche Abschreibung anzusetzen.
Steuerlich abzugsfähige Rückstellungen:
Abschreibungssatz beträgt 10 %; lineare Abschreibung
Steuerliche Anreize:
Aufwendungen für Forschung & Entwicklung in Serbien können in doppelter Höhe von der Steuer abgesetzt werden.
Bestimmte Lizenzeinnahmen, die aufgrund der Überlassung von Urheberrechten oder sonstigen Nut- zungsrechten erzielt werden, können unter bestimmten Bedingungen iHv 80 % von der Steuerbemessungs- grundlage ausgenommen werden.
Veräußerungsgewinne von Urheberrechten bzw. verwandten Rechten, oder Rechten iVm Erfindungen werden nur iHv 20 % in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen.
Im Ausnahmefall kann sich der Steuerzahler dafür entscheiden, durch die Übertragung von Schutz- und Urheberrechten (Lizenzgebühren und damit verbundene Rechte sowie Erfinderrechte) erzielte Kapitalerträge am Kapital eines in Serbien ansässigen Rechtsträgers nicht in die Steuerbemessungsgrundlage miteinzubeziehen, vorausgesetzt, der in Serbien ansässige Rechtsträger hat diese erworbenen Rechte nicht innerhalb von zwei Jahren ab dem Erwerbszeitpunkt veräußert und das Recht wird nicht zur Gänze oder teilweise zu einem Preis unterhalb des Marktpreises zur Nutzung eingeräumt, wenn die Abtretung an eine verbundene Partei erfolgt ist.
Bei monetären Investitionen in das Eigenkapital eines neu gegründeten Unternehmens, das innovativ tätig ist, wird unter bestimmten Bedingungen eine Steuergutschrift iHv 30 % der getätigten Investition beim Investor gewährt.
Zwischen verbundenen Parteien gilt als Höchstgrenze für steuerlich abzugsfähige Zinsen ein Verhältnis von 4:1 zwischen Fremd- und Eigenkapital (für Banken und Leasinggesellschaften gilt ein Verhältnis von 10:1).
nicht abzugsfähig: Zinszahlungen innerhalb des Konzerns, wenn der Zinssatz über dem vom Finanzministerium veröffentlichten Satz liegt
generell 20 %, ein DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen
Ausnahmsweise beträgt die Quellensteuer 25 % für Einkünfte aus Lizenzen, Zinsen, Mieten und Services von Nicht-Ansässigen, die ihren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in einem Staat mit einem begünstigenden Steuersystem haben bzw. dort ansässig sind.
20/25 % (DBA kann niedrigeren Satz vorsehen)
20/25 % (DBA kann niedrigeren Satz vorsehen)
20 % (DBA kann niedrigeren Satz vorsehen)
Die oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe ist zur Abgabe eines Country-by-Country (CBC) Reports verpflichtet, wenn der konsolidierte Umsatz lt. Konzernabschluss EUR 750 Mio. bzw. das entsprechende Äquivalent in RSD übersteigt.
keine
Keine Mindesthaltedauer / keine Obergrenze
keine
keine
steuerlich nicht abzugsfähig
auf Antrag möglich. Voraussetzung für die steuerliche Konsolidierung ist die Ansässigkeit aller Gruppenmit- glieder in Serbien und, dass die Muttergesellschaft direkt oder indirekt mindestens 75 % der Anteile an den Gruppenmitgliedern hält.
keine
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