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Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer

Letzte Überprüfung 22 Aug 2023

Steuergegenstand

Einkommen

Steuersatz

15 % Flatrate

Steuerpflicht

Gesellschaften, Betriebsstätten, Zweigniederlassungen

unbeschränkt

Körperschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz in Serbien, mit dem „Welteinkommen“

beschränkt

ausländische juristische Personen, die in Serbien weder Sitz noch Geschäftsleitung haben, mit bestimmten in Serbien erzielten Einkünften

Wirtschaftsjahr

Kalenderjahr; abweichendes Wirtschaftsjahr ist möglich (Zustimmung des Finanzministeriums, der Nationalbank und des Finanzamtes notwendig)

Buchführung

doppelte Buchführung (zwingende Anwendung von IFRS, IFRS für klein- und mittelgroße Gesellschaften und IAS für bestimmte Unternehmen)

Verlustrücktrag

nicht möglich

Verlustvortrag

Verlustvortrag zeitlich begrenzt (5 Jahre)

Mantelkauf

Beim Erwerb von Anteilen und bei Umgründungen kann der Verlustvortrag zeitlich begrenzt (5 Jahre) genutzt werden

Betriebsausgaben

Aufwendungen oder Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind

Transferpreise

fremdübliche Gestaltung; Unternehmen müssen bei Trans- aktionen mit verbundenen Unternehmen eine Transfer- Pricing Dokumentation erstellen und dem Finanzamt vorlegen, gemeinsam mit der jährlichen Körperschaft- steuererklärung. Die oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe ist zur Abgabe eines Country-by-Country (CBC) Reports verpflichtet, wenn der konsolidierte Umsatz lt. Konzernabschluss EUR 750 Mio. bzw. das entsprechende Äquivalent in RSD übersteigt.

Zinsen eines fremdfinanzierten Beteiligungserwerbes

unter den selben Bedingungen abzugsfähig wie Zinsen für aus der Geschäftstätigkeit resultierende Verbindlichkeiten

Debt / Equity

Zinsen zwischen verbundenen Personen/Unternehmen sind bis zu einem Debt / Equity-Verhältnis von 4:1 ab- zugsfähig (bei Banken und Leasinggesellschaften 10:1)

Abschreibungen

aus steuerlicher Sicht wird das abnutzbare Anlagevermögen, ausgenommen immaterielle Wirtschaftsgüter, in 5 Gruppen eingeteilt:
Gruppe I (Immobilien) = lineare Methode Immaterielle Wirtschaftsgüter = lineare Methode,
Bestimmung der Abschreibung durch Nutzungsdauer oder Vertragsdauer.
Gruppe II - V (alle andere Vermögensgegenstände)
= lineare Methode Anlagevermögen, bestehend aus beweglichen und unbeweglichen Teilen, orientiert sich an bilanzieller Behandlung.
Die handelsrechtliche Abschreibung ist von den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Unternehmens abhängig. Ist die Höhe der handels- rechtlichen Abschreibung geringer als die Höhe der steuerlichen Abschreibung, stellt die handelsrechtliche Abschreibung in der jeweiligen Periode einen steuerlich abzugsfähigen Aufwand dar.
Bei immateriellen Wirtschaftsgütern ist die handels- rechtliche Abschreibung anzusetzen.

Rückstellungen

Steuerlich abzugsfähige Rückstellungen:

  • langfristige Rückstellungen für Umweltschutz
  • Gewährleistung
  • einbehaltene Kautionen und Einlagen
  • zwingende gesetzliche Rückstellungen bei Banken, Versicherungen und ähnliche sind bis zur gesetz- lichen Höhe steuerlich abzugsfähig
  • alle anderen nach IAS und IFRS/IFRS für kleine und mittel- große Gesellschaften langfristig gebildeten Rückstellungen sind anteilig abzugsfähig

Kfz-Kosten

Abschreibungssatz beträgt 10 %; lineare Abschreibung

nicht abzugsfähige Ausgaben

  • Ausgaben ohne Beleg
  • Zinsen auf verspätet geleistete Steuerzahlungen
  • Von Behörden festgesetzte Strafen, vertragliche und andere Strafen
  • nicht betrieblich veranlasste Aufwendungen
  • kulturelle Investments und Ausgaben für humanitäre Hilfe, d.h. die Beseitigung der Auswirkungen von Notfällen über 5 % des gesamten Umsatzes
  • Repräsentationsaufwendungen über 0,5 % des gesamten Umsatzes
  • Mitgliedsbeiträge über 0,1 % des gesamten Umsatzes
  • Außerplanmäßige Abschreibungen von Anlage- vermögen (Berücksichtigung bei Verkauf)
  • Verzugszinsen zwischen verbundenen Personen/Unternehmen, etc.

Steuerliche Anreize:
Aufwendungen für Forschung & Entwicklung in Serbien können in doppelter Höhe von der Steuer abgesetzt werden.
Bestimmte Lizenzeinnahmen, die aufgrund der Überlassung von Urheberrechten oder sonstigen Nut- zungsrechten erzielt werden, können unter bestimmten Bedingungen iHv 80 % von der Steuerbemessungs- grundlage ausgenommen werden.
Veräußerungsgewinne von Urheberrechten bzw. verwandten Rechten, oder Rechten iVm Erfindungen werden nur iHv 20 % in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen.
Im Ausnahmefall kann sich der Steuerzahler dafür entscheiden, durch die Übertragung von Schutz- und Urheberrechten (Lizenzgebühren und damit verbundene Rechte sowie Erfinderrechte) erzielte Kapitalerträge am Kapital eines in Serbien ansässigen Rechtsträgers nicht in die Steuerbemessungsgrundlage miteinzubeziehen, vorausgesetzt, der in Serbien ansässige Rechtsträger hat diese erworbenen Rechte nicht innerhalb von zwei Jahren ab dem Erwerbszeitpunkt veräußert und das Recht wird nicht zur Gänze oder teilweise zu einem Preis unterhalb des Marktpreises zur Nutzung eingeräumt, wenn die Abtretung an eine verbundene Partei erfolgt ist.
Bei monetären Investitionen in das Eigenkapital eines neu gegründeten Unternehmens, das innovativ tätig ist, wird unter bestimmten Bedingungen eine Steuergutschrift iHv 30 % der getätigten Investition beim Investor gewährt.

Zinschranke

Zwischen verbundenen Parteien gilt als Höchstgrenze für steuerlich abzugsfähige Zinsen ein Verhältnis von 4:1 zwischen Fremd- und Eigenkapital (für Banken und Leasinggesellschaften gilt ein Verhältnis von 10:1).

Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern

nicht abzugsfähig: Zinszahlungen innerhalb des Konzerns, wenn der Zinssatz über dem vom Finanzministerium veröffentlichten Satz liegt

Quellensteuer

generell 20 %, ein DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen

Ausnahmsweise beträgt die Quellensteuer 25 % für Einkünfte aus Lizenzen, Zinsen, Mieten und Services von Nicht-Ansässigen, die ihren Sitz oder Ort der Geschäftsleitung in einem Staat mit einem begünstigenden Steuersystem haben bzw. dort ansässig sind.

Zinsen

20/25 % (DBA kann niedrigeren Satz vorsehen)

Lizenzen

20/25 % (DBA kann niedrigeren Satz vorsehen)

Dividenden

20 % (DBA kann niedrigeren Satz vorsehen)

Hinzurechnungsbesteuerung

Die oberste Muttergesellschaft einer multinationalen Unternehmensgruppe ist zur Abgabe eines Country-by-Country (CBC) Reports verpflichtet, wenn der konsolidierte Umsatz lt. Konzernabschluss EUR 750 Mio. bzw. das entsprechende Äquivalent in RSD übersteigt.

Hybride Gestaltungen

keine

Nationale Schachtelbefreiung

Keine Mindesthaltedauer / keine Obergrenze

  • Dividenden sind steuerfrei
  • Kapitalerträge sind steuerpflichtig
  • Kapitalverluste sind generell über 5 Jahre abzugsfähig

Internationale Beteiligungen

keine

Internationale Schachtelbefreiung und Portfolio-Beteilgungen

keine

Firmenwert - Abschreibung

steuerlich nicht abzugsfähig

Unternehmensgruppenbesteuerung / Organschaft

Unternehmensgruppe

auf Antrag möglich. Voraussetzung für die steuerliche Konsolidierung ist die Ansässigkeit aller Gruppenmit- glieder in Serbien und, dass die Muttergesellschaft direkt oder indirekt mindestens 75 % der Anteile an den Gruppenmitgliedern hält.

Organschaft

keine

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