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Steueränderungen

Elektronische Fakturierung

10/03/2025

Ab 2025 ist die Verwendung des elektronischen Fakturierungssystems für Transaktionen zwischen Wirtschaftsbeteiligten, in Rumänien ansässigen steuerpflichtigen Personen (ungeachtet ihres Umsatzsteuerregistrierungsstatus) und Endverbrauchern (B2C) verpflichtend. B2C-Transaktionen werden definiert als Lieferungen von Gütern oder Dienstleistungen an natürliche Personen, die entweder gar keine Steueridentifikationsnummer bekanntgeben oder sich dafür entscheiden, sich mittels eines persönlichen numerischen Codes auszuweisen. Falls keine Steueridentifikationsnummer bekanntgegeben wird, müssen die Rechnungen einen aus 13 Nullen bestehenden Code als Steuernummer des Leistungsempfängers aufweisen.

Im Rahmen von B2B- und B2C-Beziehungen ausgestellte Kleinbelege müssen im RO e-Invoice-System eingereicht werden, mit Ausnahme von Steuerbelegen, welche die Bedingungen für einen Kleinbeleg erfüllen (bis 31.12.2024 mussten Kleinbelege nicht im RO e-Invoice-System eingereicht werden).

RO e-Transport

10/03/2025

Ab 31. März 2025 treten die Strafen für folgende Vergehen in Kraft:

  • Vergehen im Zusammenhang mit dem internationalen Straßentransport von Gütern ohne hohes steuerliches Risiko gemäß der RO e-Transport-Gesetzgebung, begangen durch zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO; authorized economic operators) und
  • Nichteinhaltung durch Straßentransportunternehmer der Verpflichtung, i) die Transportfahrzeuge mit Telekommunikationsendgeräten auszustatten, die Satellitennavigations- und Datenübertragungstechnologien einsetzen, ii) die Bereitstellung von Echtzeit-Ortungsdaten für das Transportfahrzeug für die gesamte Dauer der Güterbeförderung zu gewährleisten, die der Überwachung durch das RO e-Transport-System unterliegt, und iii) den UIT-Code an den Fahrer zu übermitteln.

Steuer für Kleinstunternehmen

10/03/2025

Die Umsatzgrenze für die Steuer der Kleinstunternehmen wird per 1. Jänner 2025 auf EUR 250.000 und per 1. Jänner 2026 auf EUR 100.000 gesenkt.

Außerdem wird die Bedingung, wonach Steuerpflichtige mehr als 80 % ihrer gesamten Einnahmen aus anderen Tätigkeiten als Beratung und/oder Geschäftsführung registrieren müssen, um sich als Steuerpflichtige nach der Kleinstunternehmensregelung zu qualifizieren, ab Jänner 2025 aufgehoben.

Dividendensteuer

10/03/2025

Die Dividendensteuer in Rumänien wird ab Jänner 2025 von 8 % auf 10 % erhöht. Der 10%ige Steuersatz kommt auf Dividenden zur Anwendung, die nach dem Jänner 2025 ausgeschüttet werden.

Einkommensteuer und Sozialabgaben

10/03/2025

Ab Jänner 2025 wird die Befreiung von Einkommensteuer und Sozialabgaben für die Sektoren Landwirtschaft, Bauwesen, Lebensmittel und IT abgeschafft.

Mehr über Einkommensteuer in Rumänien.

Steuer auf Bauten

10/03/2025

Ab 1. Jänner 2025 wird eine Steuer für Bauten in Höhe von 1 % eingeführt, anwendbar auf den Wert von Bauten, die per 31. Dezember des Vorjahres im Eigentum der Steuerpflichtigen stehen, ausgenommen Gebäude, die bereits der Gebäudesteuer unterliegen. Diese Steuer gilt auch für Gebäude in Industrie-, Wissenschafts- oder Technologieparks, die nicht von der lokalen Gebäudesteuer befreit sind. Die Steuer auf Bauten ist in zwei gleichen Raten bis spätestens 30. Juni bzw. 31. Oktober zu entrichten.

Alles zu Besteuerung von Immobilien in Rumänien.

 

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