Letzte Überprüfung 22 Aug 2023
Gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung für alle im Erwerbsleben stehenden Personen
Keine
Selbstständige melden und zahlen jährlich eine Krankenversicherung in Höhe von 10 % des Nettoeinkommens, das auf 6, 12 oder 24 Bruttomindestgehälter begrenzt ist (RON 3.000 monatlich, d.h. rund EUR 600 im Jahr 2023), je nach dem Wert des gesamten Jahreseinkommens der betreffenden Person.
Selbstständige melden und zahlen jährlich eine Pensionsversicherung in Höhe von 25 % des Nettoeinkommens, das auf 12, 12 oder 24 Bruttomindestgehälter begrenzt ist (RON 3.000 monatlich, d.h. rund EUR 600 im Jahr 2023), je nach dem Wert des gesamten Jahreseinkommens der betreffenden Person. Natürliche Personen können sich für die Zahlung einer höheren Pensionsversicherung entscheiden.
n. a.
n. a.
Ca. EUR 1.450 für Krankenversicherung. Ca. EUR 3.600 (oder mehr, falls von der natürlichen Person so gewählt) als Pensionsbeitrag.
Dienstnehmer: 10 %, ohne Höchstbeitragsgrundlage
Dienstnehmer: 25 %
Zusätzlicher Dienstgeber-Pensionsversicherungsbeitrag von 4 % / 8 % für bestimmte bzw. spezielle Arbeitsbedingungen.
n. a.
Arbeitsversicherungsbeitrag: zahlbar durch den Arbeitgeber – in Höhe von 2,25 % des Bruttogehalts.
n. a.
n. a.
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