Einkommensteuer bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
12/02/2025
- Einführung einer optionalen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung für Einzelunternehmer, die es erlaubt, die Steuer nach Erhalt der Zahlung zu entrichten.
- Dafür kommen unter anderem Steuerpflichtige in Frage, die im Vorjahr einen Jahresumsatz von weniger als PLN 1 Million hatten, keine vollständige Buchhaltung führen und Steuertarife, eine Einheitssteuer oder Pauschalbesteuerung anwenden.
Krankenversicherungsbeiträge
12/02/2025
- Ausschluss der Erlöse/Kosten aus dem Verkauf von Anlagevermögen aus der Beitragsgrundlage (eine freiwillige Einbeziehung ist zulässig, falls sich dies günstig auswirkt).
- Reduktion der Mindestbeitragsgrundlage auf 75 % des Mindestlohns (gegenüber 100 %) und Senkung des monatlichen Mindestbeitrags auf PLN 314,96 (Verminderung um 25 %).
- Gilt für Unternehmer, die nach den allgemeinen Regeln, mittels Flat Tax oder Steuerkartenregelung besteuert werden.
Alle Infos zu Sozialversicherung und Lohnnebenkosten in Polen.
Grundsteuer
12/02/2025
- Neue gesetzliche Definitionen für Begriffe wie Gebäude, Bauwerk, Bauobjekt, Bauarbeiten und dauerhafte Verbindung mit dem Boden gemäß dem Gesetz über lokale Steuern und Abgaben, die Verweise auf das Bauwesengesetz ersetzen.
- Die potentielle Neuklassifizierung von Vermögenswerten (z.B. Windfarmen, Industrieöfen) kann sich auf die Steuersätze auswirken.
- Aktualisierte Erklärungen (Formular IN-1) müssen bis 14. Jänner 2025 für Einzelunternehmer eingereicht werden. Juristische Personen müssen die Erklärungen DN-1 bis 31. Jänner 2025 einreichen, mit optionaler Verlängerung bis 31. März 2025 bei Bekanntgabe bis 31. Jänner.
SAF-T für KÖSt (JPK_CIT)
12/02/2025
- Verpflichtende elektronische Einreichung von Buchführungsunterlagen in standardisierten SAF-T-Formaten (JPK_KR_PD und JPK_ST) für Körperschaftsteuerzahler mit Jahreseinkünften von über EUR 50 Millionen, wirksam für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.
- Stufenweise Umsetzung – 2026: Steuerpflichtige müssen JPK_VAT vorlegen; 2027: Alle restlichen Körperschaftsteuerzahler.
Globale Mindestbesteuerung
12/02/2025
- Per 1. Jänner 2025 tritt die globale Mindestbesteuerung, auch bekannt als Ausgleichsteuer (Umsetzung der Globalen Mindestbesteuerung (GLOBE) gemäß der sogenannten Pillar II-Regelung, umgesetzt auf der Grundlage von Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates) in Polen in Kraft.
- Die Steuer bezieht sich auf Einheiten internationaler und inländischer Konzerne, die in Polen tätig sind und in mindestens zwei der dem Berichtssteuerjahr unmittelbar vorausgehenden vier Steuerjahre Einnahmen von mindestens EUR 750 Millionen im Konzernabschluss der obersten Muttergesellschaft ausweisen.
- Die Regelungen sehen einen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % vor
USt-Befreiung für kleine EU-Unternehmen
12/02/2025
- Innerhalb der EU grenzüberschreitend tätige Kleinunternehmen können ohne lokale Registrierung eine Umsatzsteuerbefreiung in Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, vorausgesetzt:
- der jährliche EU-weite Umsatz liegt nicht über EUR 100.000.
- die landesspezifischen Grenzwerte (z.B. in Polen PLN 200.000) werden nicht überschritten.
- Polnische Unternehmen müssen vierteljährliche Umsatzberichte beim Finanzamt vorlegen.
Überblick des Umsatzsteuersystems in Polen.
Anhebung des Grenzbetrags für eine vollständige Buchführung
12/02/2025
- Die Umsatzschwelle für die Pflicht zur vollständigen Buchführung steigt von EUR 2 Millionen auf EUR 2,5 Millionen für Einzelunternehmer, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personengesellschaften.
- Gilt für nach dem 31. Dezember 2024 beginnende Steuerjahre.