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Fusionen & Übernahmen

Fusionen & Übernahmen

Letzte Überprüfung 22 Aug 2023

Finanzierung

Finanzierungshilfe durch die Tochtergesellschaft

Keine besonderen Beschränkungen in Bezug auf Darlehen oder Garantien, die eine Tochtergesellschaft der Muttergesellschaft gewährt

Nachrangige Verbindlichkeiten (Mezzaninkapital)

Der Einsatz nachrangiger Verbindlichkeiten ist zulässig.

Zinsaufwendung im Zusammenhang mit dem Anteilskauf

In der Regel steuerlich abzugsfähig, vorbehaltlich Zinsschranke.
Nicht abzugsfähig sind jedoch Käufe innerhalb des Konzerns sowie Zinszahlungen im Falle der Anwendung des „Debt-Push-Down“-Mechanismus bei Umgründungen.

Zinsaufwendung im Zusammenhang mit nachrangigen Verbindlichkeiten

In der Regel abzugsfähig, vorbehaltlich Zinsschranke.

EU-Zinsschranke

Ein Zinsüberschuss (Überschuss der steuerlich abzugsfähigen Zinsaufwendungen über die steuerpflichtigen Zinserträge eines Steuerjahres) ist nur in Höhe von entweder (a) 30 % des steuerlichen EBITDA oder (b) PLN 3 Mio. abzugsfähig, je nachdem, was höher ist.

Abfindungsmöglichkeiten

Abfindung von Minderheitsgesellschaftern („Squeeze out“)

Möglich bei einer Beteiligung von Gesellschaftern, die mindestens 90 % des Grundkapitals einer Tochtergesellschaft halten, die zu einem Konzern gehört (wenn ja, gilt dies sowohl für Aktiengesellschaften als auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung), auch gegen den Willen der Minderheitsgesellschafter.

Veräußerungsgewinne – Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Aktienverkauf (AG)

Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften aus dem Verkauf von Aktien einer Aktiengesellschaft stellen im Allgemeinen steuerpflichtige Erträge dar (Einkommensquelle: Investition). Für polnische Holdinggesellschaften ist unter bestimmten Umständen eine Steuerbefreiung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen einer kontrollierten Gesellschaft an eine nicht verbundene Person möglich.

Anteilsverkauf (GmbH)

Veräußerungsgewinne von Kapitalgesellschaften aus dem Verkauf von Anteilen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung stellen im Allgemeinen steuerpflichtige Erträge dar (Einkommensquelle: Investition). Für polnische Holdinggesellschaften ist unter bestimmten Umständen eine Steuerbefreiung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen einer kontrollierten Gesellschaft an eine nicht verbundene Person möglich.

Verkauf von Anteilen an einer Personengesellschaft

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft ist in der Regel sowohl für Kommanditisten als auch für Komplementäre steuerpflichtiges Einkommen.

Internationale Schachtelbegünstigung

Für polnische Holdinggesellschaften ist unter bestimmten Umständen eine Steuerbefreiung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen einer (polnischen oder ausländischen) kontrollierten Gesellschaft an eine nicht verbundene Person möglich.

Unternehmensverkauf (Verkauf von Vermögensgegenständen)

Definition

Der Verkauf eines Unternehmens durch Verkauf der einzelnen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten („asset deal“) ist möglich.
Besondere arbeitsrechtliche Vorschriften sind zu beachten, wenn Arbeitsverträge übertragen werden sollen.

Bewertung

Beim Verkauf der einzelnen Vermögensgegenstände gilt das Anschaffungskostenprinzip. Der Gesamtkaufpreis wird den einzelnen Vermögensgegenständen und Schuldenpositionen zu Verkehrswerten zugeordnet, ein verbleibender Rest stellt den aktiven Firmenwert dar. Ein negativer Firmenwert ist steuerlich nicht zulässig.

Firmenwert

Für steuerliche Zwecke kann der Firmenwert im Allgemeinen über mindestens 5 Jahre linear abgeschrieben werden.

Verschmelzungen und Abspaltungen

Unternehmensrechtlich zulässige Formen

Verschmelzung durch Aufnahme, Verschmelzung durch Neugründung, (Ab-)Spaltung.

Bewertung

Für handelsrechtliche Zwecke

Unternehmens- rechtliche Bewertung

Methode 1 – Share-Pooling-Methode; Vermögensgegenstände und Schulden werden zu Buchwerten angesetzt, der verbleibende Unterschiedsbetrag wird u.U. als Umgründungsmehrwert bilanziert.
Methode 2 – Erwerbsmethode; Vermögensgegenstände und Schulden des erworbenen Unternehmens werden zum beizulegenden Zeitwert erfasst, der verbleibende Unterschiedsbetrag wird als aktiver Firmenwert ausgewiesen; Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens bleiben im Wesentlichen unverändert.

Firmenwertabschreibung

Der Firmenwert unterliegt nur dann der steuerlichen Abschreibung, wenn er durch Kauf / Finanzierungsleasing eines Unternehmens entstanden ist. Andernfalls ist eine steuerliche Abschreibung nicht möglich.

Steuerfolgen

Die Neubewertung der Vermögensgegenstände und die Abschreibung des Firmenwerts gemäß Rechnungslegungsgesetz sind steuerlich unwirksam.

Einbringungen von Vermögensgegenständen in das Gesellschaftskapital

Sacheinlagen

Grundsätzlich ist die Einbringung von Vermögensgegenständen zulässig. Die Erbringung von Arbeits- oder Dienstleistungen sowie unveräußerliche Rechte können nicht eingebracht werden.

Steuerliche Behandlung

Der Tausch von einzelnen Vermögensgegenständen gegen Unternehmensanteile wird wie ein Kauf- und Verkaufsgeschäft (zum Marktwert) behandelt.
Insbesondere sind die Transaktionskosten (z.B. Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühren) sowie mögliche umsatzsteuerliche Auswirkungen sind zu berücksichtigen.
Eine steuerneutrale Sacheinlage ist grundsätzlich bei der Einbringung von Betrieben und verwerteten geistigen Eigentumsrechten möglich.

Firmenwertabschreibung

Der Firmenwert unterliegt nur dann der steuerlichen Abschreibung, wenn er durch Kauf / Finanzierungsleasing eines Unternehmens entstanden ist. Andernfalls ist eine steuerliche Abschreibung nicht möglich.

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