Familienbonus Plus:
Gemeinsame Besteuerung von Ehegatten: Option unter bestimmten Umständen möglich;
1. Schritt: Berechnung der Steuer für die Hälfte des Gesamteinkommens der Ehegatten;
2. Schritt: Ermittlung der tatsächlichen gemeinsamen Steuer in doppelter Höhe des im 1. Schritt berechneten Steuerbetrags;
Mögliche Vorteile: Geringere Einkünfte können in einen höheren Steuertarif verschoben werden (von 12 % auf 32 % bei progressiver Besteuerung), effektive Nutzung des doppelten Werts des Freibetrags;
Am meisten profitieren Ehegatten, wenn einer von ihnen kein Einkommen hat oder ein wesentlich geringeres Einkommen erzielt als der andere.
Die Steuerbegünstigungen gelten für Personen mit Wohnsitz in einem EU-/EWR-Land oder in der Schweiz.
Kindermehrbetrag:
Jährliche Einkünfte von Eltern, die mindestens 4 Kinder großziehen, sind grundsätzlich bis zu einem Betrag von PLN 85.528 steuerfrei
Alleinverdiener- absetzbetrag pa.:
Besteuerung eines alleinerziehenden Elternteils: Option unter bestimmten Umständen für einen alleinerziehenden Elternteil oder einen gesetzlichen Vormund, der Kinder aufzieht;
1. Schritt: Berechnung der Steuer für die Hälfte des Alleinerziehereinkommens;
2. Schritt: Ermittlung der tatsächlichen Steuer in doppelter Höhe des im 1. Schritt berechneten Steuerbetrags;
Vorteile: geringere Einkünfte eines alleinerziehenden Elternteils können in einen höheren Steuertarif verschoben werden (von 12 % auf 32 % bei progressiver Besteuerung), Nutzung des doppelten Werts des Freibetrags (der andernfalls gar nicht genutzt würde, wenn ein Kind keine Einkünfte hat);
Im Falle der Erziehung eines erwachsenen Kindes bis zum Alter von 25 Jahren (in Ausbildung) können die Eltern eine Steuervergünstigung beantragen, sofern das Jahreseinkommen des Kindes einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreitet, der für das Jahr 2023 bei PLN 19.061,28 liegt;
Die Steuerbegünstigungen gelten für Personen mit Wohnsitz in einem EU-/EWR-Land oder in der Schweiz.
Alleinerzieher- absetzbetrag pa.:
Besteuerung eines alleinerziehenden Elternteils: Option unter bestimmten Umständen für einen alleinerziehenden Elternteil oder einen gesetzlichen Vormund, der Kinder großzieht;
1. Schritt: Berechnung der Steuer für die Hälfte des Alleinerziehereinkommens;
2. Schritt: Ermittlung der tatsächlichen Steuer in doppelter Höhe des im 1. Schritt berechneten Steuerbetrags;
Vorteile: geringere Einkünfte eines alleinerziehenden Elternteils können in einen höheren Steuertarif verschoben werden (von 12 % auf 32 % bei progressiver Besteuerung), Nutzung des doppelten Werts des Freibetrags (der andernfalls gar nicht genutzt würde, wenn ein Kind keine Einkünfte hat);
Im Falle der Erziehung eines erwachsenen Kindes bis zum Alter von 25 Jahren (in Ausbildung) können die Eltern eine Steuervergünstigung beantragen, sofern das Jahreseinkommen des Kindes einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreitet, der für das Jahr 2023 bei PLN 19.061,28 liegt;
Die Steuerbegünstigungen gelten für Personen mit Wohnsitz in einem EU-/EWR-Land oder in der Schweiz.
Kinderabsetzbetrag:
Beträge, die von der Jahressteuer des Elternteils/der Eltern, des Vormunds oder der Pflegeeltern abgezogen werden können; die Beträge werden jeweils von beiden Elternteilen geteilt:
(a) bis zu PLN 1.112,04 (je nach Anzahl der Kinderbetreuungsmonate) für die Erziehung eines Kindes, sofern das Gesamteinkommen des Elternteils/der Eltern bestimmte Obergrenzen pro Jahr nicht übersteigt (diese Obergrenzen gelten nicht für die Erziehung von mehr als einem Kind),
(b) bis zu PLN 1,112.04 – für jedes von 2 betreuten Kindern;
(c) bis zu PLN 2,000.04 – für das 3. Kind;
(d) bis zu PLN 2.700,00 – für das 4. Kind und jedes weitere Kind.
Im Falle der Erziehung eines erwachsenen Kindes bis zum Alter von 25 Jahren (in Ausbildung) können die Eltern eine Steuervergünstigung beantragen, sofern das Jahreseinkommen des Kindes einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreitet, der für das Jahr 2023 bei PLN 19.061,28 liegt
Der Elternteil erhält den Überschuss dieser Steuerbegünstigung über die in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung berechnete jährliche Steuer.
Die Steuerbegünstigungen gelten für Personen mit Wohnsitz in einem EU-/EWR-Land oder in der Schweiz.
Unterhalts- absetzbetrag:
Unterhaltszahlungen sind steuerfrei:
(a) für Kinder bis zum 25. Lebensjahr sowie andere Personen, die Unterhalt oder Sozialhilfe beziehen,
(b) für andere Personen bis zu PLN 700 monatlich, falls der Unterhalt durch Gerichtsentscheid festgesetzt wurde.
bei bestehendem Dienstverhältnis/ Pensionsbezug pa.:
Sowohl Einkünfte aus einem Dienstvertrag als auch Pensionen unterliegen einer progressiven Besteuerung nach dem Steuertarif.
Die jährlichen Einkünfte von erwerbstätigen Pensionisten (Männer – über 65, Frauen – über 60) sind bis zu einem Betrag von PLN 85.528 steuerfrei, sofern sie keine Pension beziehen, obwohl sie Anspruch darauf haben.
Grundsätzlich werden die Einkünfte des Kindes bis zum 18. Lebensjahr zu den Einkünften der Eltern steuerlich hinzugerechnet; Pensionsansprüche, die ein Kind bis zum 18. Lebensjahr erwirbt, werden jedoch nicht zu den Einkünften der Eltern hinzugerechnet; die Pension wird dann als Einkommen des Kindes behandelt; Möglichkeit der Inanspruchnahme des steuerlichen Anrechnungsbetrages; die Hinterbliebenenversorgung, die ein Kind bis zum 18. Lebensjahr bezieht, ist krankenversicherungsbeitragsfrei.