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Letzte Überprüfung 13 Apr 2023

Jahressteuererklärungen

Körperschaftsteuer: Einreichung bis spätestens 3 Monate nach dem Besteuerungszeitraum.
Einkommensteuer: Einreichung bis spätestens 30. April des Folgejahres

Umsatzsteuer- voranmeldungen

Einreichfrist bis zum 15. des Folgemonats.
Keine Jahresumsatzsteuererklärung erforderlich.

Zusammenfassende Meldung

n. a.

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