Letzte Überprüfung 22 Aug 2023
Einkommen
Progressiver Körperschaftsteuersatz:
n. a.
Kalenderjahr; außer im Falle einer Liquidation oder Beginn der Geschäftstätigkeit während des Jahres.
doppelte Buchführung (zwingende Anwendung von IFRS und IAS für bestimmte Unternehmen)
n. a.
zeitlich begrenzt (5 Jahre); kein Verlustrücktrag
n. a.
Aufwendungen oder Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind
fremdübliche Gestaltung; Unternehmen müssen bei Transaktionen mit verbundenen Unternehmen keine Transfer-Pricing Dokumentation erstellen und dem Finanzamt vorlegen, jedoch sind sie ver- pflichtet die Transferpreise auf Fremdüblichkeit zu überprüfen und gegebenenfalls die Körperschaft- steuerbemessungsgrundlage anzupassen.
unter denselben Bedingungen abzugsfähig wie Zinsen für aus der Geschäftstätigkeit resultierende Verbindlichkeiten.
Zinsen an verbundene Personen sind abzugs- fähig, sofern der marktübliche Zinssatz nicht überschritten wird.
Zinsen an ausländische Personen/Unternehmen, wenn der Zinssatz nicht höher als der marktüb- liche Zinssatz ist.
n. a.
aus steuerlicher Sicht wird das abnutzbare Anlagevermögen in 5 Gruppen eingeteilt:
Gruppe I (Immobilien) = lineare Methode Gruppe II - V (alle andere Vermögensgegen- stände) = degressive Abschreibung (jährliche Abschreibung).
Die handelsrechtliche Abschreibung ist von den gewählten Bilanzierungs- und Bewertungs- methoden des Unternehmens abhängig und ist steuerlich nicht abzugsfähig.
Steuerlich abzugsfähige Rückstellungen:
■ langfristige Rückstellungen für Umweltschutz und drohende Verluste aus Rechtsstreitigkeiten
■ Gewährleistung
■ zwingende gesetzliche Rückstellungen bei Banken, Versicherungen und ähnliche sind bis zur gesetzlichen Höhe steuerlich abzugsfähig
Abschreibungssatz beträgt 15 %; degressive Abschreibung
n. a.
n. a.
Der gesetzliche Quellensteuersatz beträgt 15 %. Ein niedrigerer Satz kann angewendet werden, sofern er in einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorgesehen ist.
15% (das geltende DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen).
15% (das geltende DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen).
15% (das geltende DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen).
n. a.
n. a.
n. a.
n. a.
n. a.
n. a.
auf Antrag möglich. Voraussetzung für die steuer- liche Konsolidierung ist die Ansässigkeit aller Gruppenmitglieder in Montenegro und, dass die Muttergesellschaft direkt oder indirekt mindestens 75 % der Anteile an den Gruppenmitgliedern hält.
n. a.
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