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Steuerbegünstigungen

Steuerbegünstigungen

Letzte Überprüfung 31 Mar 2023

direkte

n. a.

Indirekte

begünstigte Besteuerung im Bereich der Einkommensteuer, zB

Steuerfreibeträge:
Steuerfreibeträge, die vom einzelnen Steuerzahler zur Minderung der Steuer geltend gemacht werden können
CZK 30.840 (EUR 1.231) Freibetrag
CZK 24.840 (EUR 991) Ehegattenfreibetrag für Ehegatten mit einem Einkommen von weniger als CZK 68.000 (EUR 2.713), der mit dem Steuerpflichtigen in einem gemeinsamen Haushalt und mit einem unterhaltsberechtigten Kind unter 3 Jahren zusammenlebt.
CZK 2.520 (EUR 101) / CZK 5.040 (EUR 201) Freibetrag bei Teil- / Vollinvalidität

Abzüge:
Spenden an öffentliche Einrichtungen und andere ausgewählte Begünstigte in einem EU-Mitgliedstaat, Norwegen, Island, Liechtenstein und Ukraine (Höchstsatz: 30 % der Steuerbemessungsgrundlage für natürliche und juristische Personen)
Bauspar- und Hypothekenzinsen für natürliche Personen – Höchstbetrag: CZK 150.000 (EUR 5.986)
Beiträge zu Altersvorsorgeprodukten und Pflegeversicherungen - Höchstbetrag: CZK 48.000 (EUR 1.915)

Absetzbeträge

Familienbonus Plus:

n. a.

Kindermehrbetrag:

n. a.

Alleinverdiener- absetzbetrag pa.:

n. a.

Alleinerzieher- absetzbetrag pa.:

n. a.

Kinderabsetzbetrag: 

CZK 15.204 (EUR 607) Kinderfreibetrag für das erste Kind, CZK 22.320 (EUR 891) für das zweite Kind und CZK 27.840 (EUR 1.111) für jedes weitere Kind, das in der EU/im EWR lebt

Beschränkt steuerpflichtige Personen haben nur dann Anspruch auf Freibeträge (mit Ausnahme des persönlichen Freibetrags), wenn sie 90 % ihres Welteinkommens in der Tschechischen Republik erzielen. Beschränkt steuerpflichtige Personen haben nur dann Anspruch auf Freibeträge (mit Ausnahme des persönlichen Freibetrags), wenn sie 90 % ihres weltweiten Einkommens in der Tschechischen Republik erzielen.

Unterhalts- absetzbetrag:

n. a.

bei bestehendem Dienstverhältnis/ Pensionsbezug pa.:

n. a.

Freibeiträge

Gewinnfreibetrag

n. a.

Investitionsfreibetrag

n. a.

Staatliche Förderungen

Staatliche Förderungen (Investitionsförderungen) unter gewissen Voraussetzungen (Mindestinvestitionssumme, Branche, Region etc.) für verarbeitende Industrie, Technologiezentren (Forschung und Entwicklung), Zentren für strategische Dienstleistungen (Forschung, Software, Shared Service Zentren, High-Tech-Reparaturzentren, Rechenzentren). Die Gewährung von Investitionsförderungen muss für gewisse Investitionsanreizen von der tschechischen Regierung neu bewilligt.

Formen:

  • Steueranreize: Körperschaftsteuervergünstigungen für bis zu 10 Jahre
  • Förderung in der Höhe von CZK 300.000 (EUR 11.971) pro neu geschaffenem Arbeitsplatz (in Regionen mit höchster Arbeitslosigkeit)
  • 25 % bis 50 % der Schulungs- und Umschulungskosten für Mitarbeiter werden gefördert (in Regionen mit höchster Arbeitslosigkeit)
    Insgesamt sind Förderungen von 20 % – 40 % der gesamten förderbaren Kosten möglich. Gefördert werden entweder Vermögensgegenstände oder zwei Bruttojahresgehälter für neu geschaffene Arbeitsplätze - könnte für KMU um 10 % – 20 % erhöht werden.

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