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Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Sozialversicherung und Lohnnebenkosten

Letzte Überprüfung 22 Aug 2023

Sozialversicherung

gesetzliche Kranken-, (Unfall-) und Pensionsversicherung für alle Erwerbstätigen

Beitragssätze und Höchstbemessungs- grundlagen

Sowohl für Selbständige als auch für Angestellte gibt es eine Höchstbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung . Für die Krankenversicherung gibt es keine Höchstbemessungsgrundlage.

selbständig tätige Personen

Krankenversicherung

13,5 % (= medizinische Versorgung im Krankheitsfall)

Pensionsversicherung

29,2 % (einschließlich Pensions- und Arbeitslosenversicherung)
2,1 % Krankenversicherung (nicht obligatorisch)

Selbständigenvorsorge

n. a.

Unfallversicherung

n. a.

Höchstbeiträge

Krankenversicherung: nein
Pensions-, Arbeitslosen- und Krankengeld-
versicherung: CZK 2.234.736 (EUR 89.715)

unselbständig tätige Personen (Angestellte)

Kranken- und Unfallversicherung

Arbeitnehmer
(AN) 4,5 % / Arbeitgeber (AG) 9 %

Pensionsversicherung

AN 6,5 % / AG 21,5 %
Es gibt eine Beitragsentlastung für Arbeitgeber in Höhe von 5 %, wenn sie bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern beschäftigen (z.B. Arbeitnehmer, die jünger als 21 und älter als 55 Jahre sind, Eltern, die in Teilzeit arbeiten, usw.)

Höchstbeiträge

Krankenversicherung: nein
Pensions-, Arbeitslosen- und Krankengeld-
versicherung: CZK 2.234.736 (EUR 89.715)

sonstig

Krankenversicherung: Arbeitnehmer 0,6 %; Arbeitgeber 2,1 %
Arbeitslosenversicherung: Arbeitnehmer 0 %, Arbeitgeber 1,2 %

Mitarbeitervorsorge

mindestens das Einfache des Durchschnittsverdienstes, wenn das Dienstverhältnis beim Arbeitgeber weniger als 1 Jahr gedauert hat
mindestens das Doppelte des Durchschnittsverdienstes, wenn das Dienstverhältnis beim Arbeitgeber zwischen 1 und 2 Jahren gedauert hat
mindestens das Dreifache des Durchschnittsverdienstes, wenn das Dienstverhältnis beim Arbeitgeber zumindest 2 Jahre gedauert hat

Lohnnebenkosten

Der Arbeitgeber zahlt auch die Unfallversicherung (je nach Beschäftigungskategorie unterschiedlich): zwischen 0,28 % und 5,04 %

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