Letzte Überprüfung 22 Aug 2023
gesetzliche Kranken-, (Unfall-) und Pensionsversicherung für alle Erwerbstätigen
Sowohl für Selbständige als auch für Angestellte gibt es eine Höchstbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung . Für die Krankenversicherung gibt es keine Höchstbemessungsgrundlage.
13,5 % (= medizinische Versorgung im Krankheitsfall)
29,2 % (einschließlich Pensions- und Arbeitslosenversicherung)
2,1 % Krankenversicherung (nicht obligatorisch)
n. a.
n. a.
Krankenversicherung: nein
Pensions-, Arbeitslosen- und Krankengeld-
versicherung: CZK 2.234.736 (EUR 89.715)
Arbeitnehmer
(AN) 4,5 % / Arbeitgeber (AG) 9 %
AN 6,5 % / AG 21,5 %
Es gibt eine Beitragsentlastung für Arbeitgeber in Höhe von 5 %, wenn sie bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern beschäftigen (z.B. Arbeitnehmer, die jünger als 21 und älter als 55 Jahre sind, Eltern, die in Teilzeit arbeiten, usw.)
Krankenversicherung: nein
Pensions-, Arbeitslosen- und Krankengeld-
versicherung: CZK 2.234.736 (EUR 89.715)
Krankenversicherung: Arbeitnehmer 0,6 %; Arbeitgeber 2,1 %
Arbeitslosenversicherung: Arbeitnehmer 0 %, Arbeitgeber 1,2 %
mindestens das Einfache des Durchschnittsverdienstes, wenn das Dienstverhältnis beim Arbeitgeber weniger als 1 Jahr gedauert hat
mindestens das Doppelte des Durchschnittsverdienstes, wenn das Dienstverhältnis beim Arbeitgeber zwischen 1 und 2 Jahren gedauert hat
mindestens das Dreifache des Durchschnittsverdienstes, wenn das Dienstverhältnis beim Arbeitgeber zumindest 2 Jahre gedauert hat
Der Arbeitgeber zahlt auch die Unfallversicherung (je nach Beschäftigungskategorie unterschiedlich): zwischen 0,28 % und 5,04 %
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