Letzte Überprüfung 31 Mar 2023
Normalsteuersatz: 25 %
Ermäßigter Steuersatz: 13 %, für
Ermäßigter Steuersatz: 5 %, zB für:
steuerpflichtig sind Lieferungen und die Entnahme für private Zwecke
grundsätzlich dort, wo sich der Gegenstand zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet Als Lieferort für Güter, die nicht versendet oder befördert werden, gilt der Ort, an dem sich die Güter zum Zeitpunkt der Lieferung befinden (ruhende Lieferung)
im Falle der Versendung/Beförderung durch Lieferer oder Abnehmer dort, wo die Versendung/ Beförderung beginnt Als Lieferort für Güter, die vom Lieferanten, Käufer oder einem Dritten versendet oder befördert werden, gilt der Ort, an dem sich die Güter zu Beginn der Versendung oder Beförderung zum Käufer befinden (bewegte Lieferung)
Einfuhr aus dem Drittlandsgebiet: Als Einfuhrort für Güter gilt der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet sich die Güter zum Zeitpunkt der Einfuhr in die Europäische Union befinden.
Besonderheiten bei Reihen- und Dreiecksgeschäften
steuerpflichtig sind sonstige Leistungen sowie die Verwendung und die unentgeltliche Erbringung von anderen sonstigen Leistungen für private Zwecke
Unterscheidung, ob Leistungen
B2B | B2C |
Empfängerort (Ort, an dem Leistungsempfänger Unternehmen betreibt) | Unternehmerort (Ort, an dem Leistungserbringer Unternehmen betreibt) |
B2B | B2C | |
Vermittlungsleistungen | Grundregel | Leistungsort der Hauptleistung |
Grundstücksleistungen | Grundstücksort | Grundstücksort |
Kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen iZm. Messen und Ausstellungen einschließlich Leis- tungen der jeweiligen Veranstalter; gilt nicht für Eintrittsberechtigung und damit zusammenhängende Leistungen | Grundregel | Tätigkeitsort |
Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden Leistungen für Veran- staltungen wie Messen und Ausstellungen | Tätigkeitsort | Tätigkeitsort |
Personenbeförderung | wo die Beförderung bewirkt wird | wo die Beförderung bewirkt wird |
Güterbeförderung (ohne ig Güterbeförderung) | Grundregel | Wo die Beförderung bewirkt wird oder Abgangsort (bei inner- gemeinschaftlichen Güterbeförderungen) |
ig Güterbeförderung | Grundregel | Abgangsort |
Nebenleistungen zur Beförderung | Grundregel | Tätigkeitsort |
Begutachtung von und Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen | Grundregel | Tätigkeitsort |
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen | Tätigkeitsort | Tätigkeitsort |
Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen bei ig Personenbeförderung | Tätigkeitsort | Tätigkeitsort |
Vermietung von Beförderungsmittel bis 30 Tage | Ort der Zurverfügungstellung | Ort der Zurverfügungstellung |
Vermietung von Beförderungsmittel länger als 30 Tage | Grundregel | Empfängerort Sonderregeln für die Vermietung von Ausflugsschiffen |
Katalogleistung an Private im Drittland 1) | Grundregel | Grundregel (Empfängerort, falls außerhalb der EU) |
Katalogleistung an Private in EU | Grundregel | Empfängerort |
Elektronisch erbrachte sonstige Leistungen sowie Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernseh- dienstleistungen 2) | Grundregel | Empfängerort |
Das aktuell gültige MOSS-System wird mit 1.1.2021 erweitert. Die Regelung kann nun für jede Erbringung von Leistungen an Nichtunternehmer angewandt werden sofern entsprechende Kriterien erfüllt sind. Zusätzlich ist MOSS bei innergemein- schaftlichen Lieferungen an Nichtunternehmer, Lieferungen unterstützt durch elektronische Plattformen und Importen mit einem Sachwert von bis zu EUR 150 anwendbar.
bei allen sonstigen Leistungen und bei Werklieferungen
Lieferer ist Ausländer (kein Wohnsitz, kein Geschäftssitz und keine Betriebsstätte in Kroatien ist an der Erbringung der Leistung beteiligt.
Kunde ist Unternehmer (auch ohne steuerpflichtige Tätigkeit) oder eine steuerbefreite juristische Person mit UID-Nummer oder eine juristische Person öffentlichen Rechts.
Rechnung ohne USt
Umsatzsteuer schuldet der Empfänger
n. a.
Die dem Unternehmen für zu Geschäftszwecken bezogene Lieferungen und Dienstleistungen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer.
Wenn sich Bedingungen, die in dem Kalenderjahr, in dem ein Wirtschaftsgut erworben oder hergestellt wurde, für den Vorsteuerabzug maßgeblich waren, in Bezug auf dieses Wirtschaftsgut innerhalb von fünf Jahren einschließlich des Kalenderjahres der Anschaffung oder Herstellung ändern, so ist die Vorsteuerberichtigung für den Zeitraum nach der Änderung vorzunehmen. Eine Änderung der für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Bedingungen bezieht sich auf eine nachträgliche Änderung dieser Bedingungen, die im Vergleich zu dem Jahr, in dem das Wirtschaftsgut erworben oder hergestellt wurde, zu einem höheren oder geringeren Anspruch auf Vorsteuerabzug führt. Anstelle des Fünfjahreszeitraums für Immobilien gilt ein Zehnjahreszeitraum.
Eine Vorsteuerberichtigung ist nicht erforderlich, wenn die zu berichtigende Vorsteuer weniger als EUR 135,00 je Wirtschaftsgut beträgt.
Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen ist steuerpflichtig.
Ausnahme:
Vermietung für Wohnzwecke ist steuerfrei
G+G189rundsätzlich: Gebäude unterliegen 25 % Umsatz- steuer. Verkauf von Immobilien (Gebäude und zugehöriges Land), wenn es innerhalb von
zwei Jahren ab Kauf oder Bau nicht benutzt wird und nicht zur Steuerfreiheit optiert wurde
Via elektronisches Erstattungssystem
Unternehmer, die keinen Sitz und keine Betriebsstätte im Inland haben
erforderlich, wenn Leistungsort in Kroatien liegt und das Reverse-Charge-System nicht anwend- bar ist
Via elektronisches Erstattungssystem, einzu- reichen bis 30. September des Folgejahres
wenn keine Umsätze in Kroatien getätigt werden, ist spätestens am 30. Juni des Folgejahres die Rückerstattung beim lokalen Finanzamt des ausländischen Unternehmers zu beantragen Originalrechnungen, umsatzsteuerliche Ansässigkeitsbestätigung Mindestbetrag der zu erstattenden Vorsteuer: EUR 50
Als Ihr Partner stehen wir auf Augenhöhe mit Ihnen und können Sie unterstützen und Ihnen helfen, Ihre Geschäftsziele zu erreichen. Wachsen Sie mit uns – und steigern Sie weiterhin Ihren Erfolg.
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