Letzte Überprüfung 22 Aug 2023
Körperschaftsteuer: Einreichungsfrist: 4 Monate nach Ende des Geschäftsjahres; in Sonderfällen innerhalb von 30 oder 8 Tagen nach Beendigung des Geschäfts; Fälligkeit der Steuerschuld am letzten Tag der Abgabefrist
Berechnung der jährlichen Einkommensteuer: Einreichungsfrist: 28. Februar des Folgejahres; Fälligkeit der Steuerschuld ist am letzten Tag der Abgabefrist
bis zu einem Umsatz von EUR 110.000,00 quartalsweise abzugeben; ansonsten monatlich erforderlich bei innergemeinschaftlichen Lieferungen und für ausländische Unternehmer.
bis zum 20. des darauffolgenden Monats, ausnahmsweise bis Ende des Monats bei speziellen Verfahren
Der Bericht über den Erwerb von Gütern und Dienstleistungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten muss bis zum 20. des Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums eingereicht werden.
Die Zusammenfassende Meldung für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen in andere EU-Mitgliedstaaten muss spätestens am 20. des Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums eingereicht werden.
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