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Einkommensteuer

Einkommensteuer

Letzte Überprüfung 22 Aug 2023

Steuersatz

Die lokalen Selbstverwaltungseinheiten legen die jährliche "niedrige"- und "hohe" Einkommenssteuerrate fest.

Niedrige Einkommensteuerrate: EUR 0,00 - 60.000,00 (im Vorjahr EUR 0,00 - 50.400,00)
Hohe Einkommensteuerrate: über 60.000,00 (im Vorjahr über 50.400,00)

Sondersteuersätze

Einkommen aus Kapitalvermögen: 12 %
Einkommen aus Vermögen und Vermögensrechten: 24 %
Einkommen aus der Veräußerung von Immobilien und Vermögensrechten: 24 %
Mieteinnahmen: 12 %
Sonstige Einkünfte: 24 %
Einkommen aus Kapital, das auf der Entnahme von Vermögenswerten und der Inanspruchnahme von Dienstleistungen beruht: 36 %
Sonstige Einkünfte, die sich aus der Differenz zwischen dem Wert der Vermögenswerte und der Höhe der Mittel, mit denen sie erworben wurden, ergeben: 36% erhöht um 100%

Steuerpflicht

unbeschränkte Steuerpflicht mit Welteinkommen (außer DBA schränkt Besteuerungsrecht ein)

unbeschränkt

Ansässige

beschränkt

Nichtansässige

Steuerperiode

Kalenderjahr

Einkunftsarten

Einkünfte aus
1. selbständiger Arbeit
2. nichtselbständiger Arbeit
3. Kapitalvermögen
4. Grundstücke und Rechte an Grundstücken
5. sonstiges Einkommen (einschließlich nicht deklariertem Einkommen)

Buchführung

doppelte Buchführung
Kleinunternehmer und Freiberufler:
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR) möglich

Verlustausgleich

nicht möglich

Verlustrücktrag

n. a.

Verlustvortrag

zeitlich begrenzt (fünf Jahre)

Betriebsausgaben

Aufwendungen oder Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind

Werbungskosten

Aufwendungen oder Ausgaben zur Erzielung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen

Pauschalierung

Das Einkommen und die Einkommensteuer eines Steuerpflichtigen, der Einkünfte aus selbständiger kleingewerblicher Tätigkeit sowie aus selbständiger land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit erzielt, kann pauschaliert werden, sofern er nicht für Umsatzsteuerzwecke registriert ist und seine Einnahmen EUR 60.000 nicht übersteigen (im Vorjahr EUR 40.000,00).

Kfz

wie bei Körperschaftsteuer

Sozialversicherung

gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung

Quellensteuer

Zinsen

12%

Lizenzen

In der Höhe, die durch den Beschluss des Vertretungsorgans der regionalen Verwaltungseinheit festgelegt wird

Dividenden

12%

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