Letzte Überprüfung 31 Mar 2023
n. a.
Der Freibetrag beträgt EUR 600,00 (im Vorjahr EUR 560,00).
Das vom Steuerzahler erwirtschaftete Einkommen wird um den Grundfreibetrag in Höhe von EUR 7.200,00 (jährlich) vermindert (im Vorjahr EUR 6.720,00), der mit einem Koeffizienten von 1,6 der Bemessungsgrundlage des Freibetrags berechnet und mit der Anzahl der 12 Monate multipliziert wird. Der Freibetrag kann sich für unterstützte Familienangehörige, den Grad der Behinderung usw. erhöhen.
Familienbonus Plus
n. a.
Kindermehrbetrag
n. a.
Alleinverdiener- absetzbetrag pa.
Das vom Steuerpflichtigen erwirtschaftete Einkommen wird um den Grundfreibetrag in Höhe von EUR 7.200,00 (jährlich) vermindert (im Vorjahr EUR 6.720)
Alleinerzieher- absetzbetrag pa.
n. a.
Kinderabsetzbetrag
(jährlicher Freibetrag)
EUR 3.600,00 (Vorjahr EUR 3.360,00) für das erste Kind
EUR 5.040,00 (Vorjahr EUR 4.704,00) für das zweite Kind
EUR 7.200,00 (Vorjahr EUR 6.720,00) für das dritte Kind
EUR 10.080,00 (Vorjahr EUR 9.408,00) für das vierte Kind
usw.
Unterhaltsabsetzbetrag
bei bestehendem Dienstverhältnis/Pensionsbezug pa.
Wenn der Pensionist in einem Beschäftigungsverhältnis steht, werden keine zusätzlichen Steuervergünstigungen (außer dem Freibetrag) gewährt.
Die Einkommensteuer wird auf den Pensionsbetrag berechnet. Die Einkommensteuer auf die Pension wird um 50 % der errechneten Steuerschuld vermindert.
Gewinnfreibetrag
n. a.
Investitionsfreibetrag
n. a.
staatliche Förderung beim Bausparen und bei der Rentenvorsorge
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