Investieren in Österreich
Überblick über das österreichische Steuersystem
Österreich ist eine föderale Republik in Mitteleuropa mit rund neun Millionen Einwohner:innen. Das Land bietet ein stabiles und gut strukturiertes Steuersystem, das auf einem progressiven Einkommenssteuertarif basiert und zahlreiche nationale sowie grenzüberschreitende Regelungen umfasst. Unternehmen und Privatpersonen profitieren von einem dichten Netz an Doppelbesteuerungsabkommen sowie klaren Vorgaben zu Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Lohnabgaben.
TPA in Österreich
TPA ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich und Teil der TPA Group mit insgesamt 12 Ländern in Mittel- und Südosteuropa. Mit Standorten in ganz Österreich unterstützt TPA Unternehmen, internationale Investor:innen und Privatpersonen bei allen steuerlichen, buchhalterischen und wirtschaftlichen Fragen.
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FAQ
Wie viel Steuern zahlt man in Österreich?
Die Steuerlast in Österreich hängt maßgeblich von der Rechtsform, der Art der Einkünfte und der Höhe des Gewinns ab:
-
Einzelunternehmen & Personengesellschaften:
unterliegen der Einkommensteuer mit einem progressiven Tarif von 20 % bis 55 % auf den Gewinn.
-
Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH):
zahlen 25 % Körperschaftsteuer auf den Gewinn. Bei Gewinnausschüttungen an Gesellschafter fällt zusätzlich eine Kapitalertragsteuer (KESt) in Höhe von 27,5 % an.
-
Immobilienverkäufe:
unterliegen unter anderem der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) in Höhe von 30 % auf den Veräußerungsgewinn.
Die tatsächliche Steuerbelastung lässt sich durch vorausschauende Steuerplanung gezielt reduzieren – zum Beispiel durch die Nutzung von
Gruppenbesteuerung, Verlustvorträgen oder Holdingstrukturen.
Was kann man als Selbstständiger von der Steuer in Österreich absetzen?
Selbstständige können alle betrieblich veranlassten Ausgaben steuerlich geltend machen – dazu zählen zum Beispiel:
- Büro, Arbeitszimmer & Ausstattung
- PKW-Kosten, soweit betrieblich genutzt (anteilig oder pauschal)
- Bewirtungskosten, anteilig (max. 50 % bei Geschäftsessen)
- Fortbildungen, Fachliteratur, Software
- Telefon, Internet und beruflich genutzte Geräte
- Reisekosten inkl. Taggeld und Nächtigungsgeld
- Abschreibungen auf langlebige Wirtschaftsgüter (AfA)
Wichtig ist eine ordentliche Belegführung, die klare Trennung von privaten und betrieblichen Ausgaben sowie – je nach Unternehmensform – die korrekte Anwendung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder der doppelten Buchhaltung.
Welche Steuern gibt es in Österreich?
Österreich kennt eine Vielzahl von Steuerarten – für Unternehmen, Immobilienbesitzer und Investoren sind besonders folgende relevant:
- Einkommensteuer (ESt) für natürliche Personen
- Körperschaftsteuer (KöSt) für Kapitalgesellschaften
- Umsatzsteuer (USt) auf Lieferungen und Leistungen
- Lohnabgaben (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag zum DB (DZ), Kommunalsteuer)
- Grundsteuer und Immobilienertragsteuer bei Immobilienbesitz
- Grunderwerbsteuer, z. B. bei Kauf oder Übertragungen
- Kapitalertragsteuer (KESt) auf Dividenden, Zinsen und andere Kapitalerträge
- Gebühren & Verkehrssteuern, z. B. Versicherungssteuer
Je nach Branche und Geschäftsmodell kommen Spezialregelungen hinzu – etwa für gemeinnützige Organisationen, Bauherrenmodelle oder internationale Unternehmensstrukturen.
Was ist steuerlich absetzbar in Österreich?
Steuerlich absetzbar sind alle betrieblich oder beruflich veranlassten Ausgaben, zum Beispiel:
- Betriebsausgaben bei Unternehmen (siehe Punkt 2)
- Werbungskosten bei Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern
- Sonderausgaben wie Spenden, Kirchenbeiträge, Steuerberatungskosten
- Außergewöhnliche Belastungen, etwa Krankheitskosten
Bei Unternehmen ist vor allem die betriebliche Veranlassung ausschlaggebend. Bei Immobilienbesitz können zusätzlich Abschreibungen (AfA), Instandhaltungskosten oder Zinsen aus Fremdfinanzierungen steuerlich geltend gemacht werden.
Welche Steuern zahlt eine GmbH in Österreich?
Die GmbH zahlt in Österreich folgende Steuern und Abgaben:
- 25 % Körperschaftsteuer (KöSt) auf den steuerlichen Gewinn
- 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) auf ausgeschüttete Gewinne
- Umsatzsteuer (USt), je nach Leistung (meist 20 %, ermäßigt 10 % oder 13 %)
- Lohnnebenkosten bei Beschäftigung von Mitarbeitenden (Lohnsteuer, DB, DZ, Kommunalsteuer)
- Mindest-KöSt: auch bei Verlusten sind jährlich mindestens 1.750 € (bei vollem Jahr) zu entrichten
Durch gezielte steuerliche Strukturierung – etwa über Holding-Modelle oder thesaurierende Gewinnverwendung – lassen sich Steuerbelastungen deutlich senken.