Termine und Fristen
Letzte Überprüfung 14 Mar 2023
Jahressteuererklärungen
Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung bis zum 30.04. des Folgejahres;
bei Einreichung in elektronischer Form bis zum 30.06. des Folgejahres;
Antrag auf Fristerstreckung möglich;
bei Vertretung durch befugten Vertreter automatische Fristerstreckung im Rahmen der Quotenregelung;
Umsatzsteuer- voranmeldungen
quartalsweise (bei einem Umsatz bis EUR 100.000 pa.), ansonsten monatlich; bis zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Ende des Besteuerungszeitraumes
Zusammenfassende Meldung
Bis zum letzen Tag des folgenden Monats des Besteuerungszeitraumes (Monat oder Quartal)
Lieferungen: Meldefrist kann bei späterer Rechnungslegung max. um einen Monat verschoben werden
Möchten Sie vergleichen?
Steuersysteme analysieren und vergleichen unter den CEE-Ländern.