Einkommensteuer
Letzte Überprüfung 14 Mar 2023
Steuersatz
Progressiver Staffeltarif; (bei beschränkt Steuerpflichtigen: fiktive Hinzurechnung von EUR 9.567
Abschaffung der kalten Progression ab 01.01.2023)
EUR 0 – 13.308,00: 0%
EUR 13.308,00 - 21.617,00: 20%
EUR 21.617,00 - 35.836,00: 30%
EUR 35.836,00 - 69.166,00: 40%
EUR 69.166,00 - 103.072,00: 48%
EUR 103.072,00 - 1.000.000: 50%
ab EUR 1.000.000: 55% (bis 2025)
Sondersteuersätze
Einkünfte aus Kapitalvermögen: 25,0% bzw. 27,5%
Einkünfte aus Immobilienveräußerungen: 30%
Steuerpflicht
unbeschränkt
mit Welteinkommen (außer DBA schränkt Besteuerungsrecht ein):
natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
Hinweis: Ein Progressionsvorbehalt erfolgt nicht nur bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, die in Österreich steuerlich ansässig sind, sondern ab 2022 auch dann, wenn Österreich der DBA-Quellenstaat ist.
beschränkt
mit bestimmten inländischen Einkünften:
■ natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit bestimmten inländischen Einkünften
■ natürliche Personen, mit Wohnsitz im Inland, wenn sie die Voraussetzungen der Zweitwohnsitz-VO erfüllen (zB maximal 70 Tage in Österreich)
Steuerperiode
Kalenderjahr
Einkunftsarten
Einkünfte aus
1. Land- und Forstwirtschaft
2. selbständiger Arbeit
3. Gewerbebetrieb
4. nichtselbständiger Arbeit
5. Kapitalvermögen (einschließlich Krypto-Assets)
6. Vermietung und Verpachtung
7. Sonstige (zB Renten, Spekulationsgewinne und bestimmte Immobiliengewinne)
Buchführung
Doppelte Buchführung
Kleinunternehmer und Freiberufler: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR)
Verpflichtung zur Buchführung durch BAO, UGB, oder
Sondergesetz
Verlustausgleich
innerbetrieblicher Verlustausgleich
horizontaler Verlustausgleich (innerhalb der einzelnen Einkunftsarten)
vertikaler Verlustausgleich (zwischen den einzelnen Einkunftsarten)
Ausnahmen, insbesondere bei den Kapitaleinkünften, Immobilienverlusten, den sonstigen Einkünften und bei Verlustmodellen bei beschränkter Haftung
Verlustrücktrag
Nicht möglich
Verlustvortrag
zeitlich unbegrenzt möglich bei den betrieblichen Einkünften (1. – 3.), wenn der Verlust aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt wurde.
keine Vortrags-/Verrechnungsgrenze
Betriebsausgaben
Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind
Werbungskosten
sind Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen
Pauschalierung
Einnahmen-Ausgaben-Rechner mit Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb können die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz errechnen, idR 6 %, teilweise 12 %
Kleinunternehmer-Pauschalierung (anwendbar bis Umsätze iHv TEUR 55): Betriebsausgaben werden mit folgenden Prozentsätzen der Betriebseinnahmen festgesetzt:
■ 45% bei Handels- und Produktionsunternehmen (max. EUR 18.900)
■ 20% bei Dienstleistungsunternehmen (max. EUR 8.400)
■ zusätzlicher Abzug der Sozialversicherungsbeiträge
(Gewinn-) Pauschalierungen für Land- und Forstwirte und für bestimmte Branchen/Berufsgruppen
Kfz
Abschreibung mindestens 8 Jahre für Pkw
Ansatz der tatsächlichen Kosten oder amtliches Kilometergeld (EUR 0,50; maximal 30.000 km pa.)
Angemessenheitsobergrenze für Anschaffungskosten: EUR 40.000 für Pkw
Sozialversicherung
abzugsfähig
Quellensteuer
Die bei beschränkt Steuerpflichtigen einbehaltene Abzugsteuer beträgt idR 20 %, bei Kapitalerträgen 25 % bzw. 27,5 % und Immobiliengewinnen idR 30 %. Ein DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen, die Herabsetzung erfolgt durch Rückerstattung oder
Herabsetzung an der Quelle (DBA-Entlastungsverord- nung mit detaillierten Nachweisen).
Zinsen
Grundsätzlich 25 % bzw. 27,5 %
Automatischer Informationsaustausch mit EU-Mitglieds- staaten und bestimmten Drittstaaten.
Lizenzen
20 % bzw. jeweiliges DBA
Dividenden
27,5 % bzw. jeweiliges DBA
Möchten Sie vergleichen?
Steuersysteme analysieren und vergleichen unter den CEE-Ländern.