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Einkommensteuer

Einkommensteuer

Letzte Überprüfung 14 Mar 2023

Steuersatz

Progressiver Staffeltarif; (bei beschränkt Steuerpflichtigen: fiktive Hinzurechnung von EUR 9.567
Abschaffung der kalten Progression ab 01.01.2023)
EUR 0 – 13.308,00: 0%
EUR 13.308,00 - 21.617,00: 20%
EUR 21.617,00 - 35.836,00: 30%
EUR 35.836,00 - 69.166,00: 40%
EUR 69.166,00 - 103.072,00: 48%
EUR 103.072,00 - 1.000.000: 50%
ab EUR 1.000.000: 55% (bis 2025)

Sondersteuersätze

Einkünfte aus Kapitalvermögen: 25,0% bzw. 27,5%
Einkünfte aus Immobilienveräußerungen: 30%

Steuerpflicht

unbeschränkt

mit Welteinkommen (außer DBA schränkt Besteuerungsrecht ein):
natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben
Hinweis: Ein Progressionsvorbehalt erfolgt nicht nur bei unbeschränkt Steuerpflichtigen, die in Österreich steuerlich ansässig sind, sondern ab 2022 auch dann, wenn Österreich der DBA-Quellenstaat ist.

beschränkt

mit bestimmten inländischen Einkünften:
natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit bestimmten inländischen Einkünften
natürliche Personen, mit Wohnsitz im Inland, wenn sie die Voraussetzungen der Zweitwohnsitz-VO erfüllen (zB maximal 70 Tage in Österreich)

Steuerperiode

Kalenderjahr

Einkunftsarten

Einkünfte aus
1. Land- und Forstwirtschaft
2. selbständiger Arbeit
3. Gewerbebetrieb
4. nichtselbständiger Arbeit
5. Kapitalvermögen (einschließlich Krypto-Assets)
6. Vermietung und Verpachtung
7. Sonstige (zB Renten, Spekulationsgewinne und bestimmte Immobiliengewinne)

Buchführung

Doppelte Buchführung
Kleinunternehmer und Freiberufler: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR)
Verpflichtung zur Buchführung durch BAO, UGB, oder
Sondergesetz

Verlustausgleich

innerbetrieblicher Verlustausgleich
horizontaler Verlustausgleich (innerhalb der einzelnen Einkunftsarten)
vertikaler Verlustausgleich (zwischen den einzelnen Einkunftsarten)
Ausnahmen, insbesondere bei den Kapitaleinkünften, Immobilienverlusten, den sonstigen Einkünften und bei Verlustmodellen bei beschränkter Haftung

Verlustrücktrag

Nicht möglich

Verlustvortrag

zeitlich unbegrenzt möglich bei den betrieblichen Einkünften (1. – 3.), wenn der Verlust aufgrund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt wurde.
keine Vortrags-/Verrechnungsgrenze

Betriebsausgaben

Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind

Werbungskosten

sind Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen

Pauschalierung

Einnahmen-Ausgaben-Rechner mit Einkünften aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb können die Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz errechnen, idR 6 %, teilweise 12 %
Kleinunternehmer-Pauschalierung (anwendbar bis Umsätze iHv TEUR 55): Betriebsausgaben werden mit folgenden Prozentsätzen der Betriebseinnahmen festgesetzt:
45% bei Handels- und Produktionsunternehmen (max. EUR 18.900)
20% bei Dienstleistungsunternehmen (max. EUR 8.400)
zusätzlicher Abzug der Sozialversicherungsbeiträge
(Gewinn-) Pauschalierungen für Land- und Forstwirte und für bestimmte Branchen/Berufsgruppen

Kfz

Abschreibung mindestens 8 Jahre für Pkw
Ansatz der tatsächlichen Kosten oder amtliches Kilometergeld (EUR 0,50; maximal 30.000 km pa.)
Angemessenheitsobergrenze für Anschaffungskosten: EUR 40.000 für Pkw

Sozialversicherung

abzugsfähig

Quellensteuer

Die bei beschränkt Steuerpflichtigen einbehaltene Abzugsteuer beträgt idR 20 %, bei Kapitalerträgen 25 % bzw. 27,5 % und Immobiliengewinnen idR 30 %. Ein DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen, die Herabsetzung erfolgt durch Rückerstattung oder
Herabsetzung an der Quelle (DBA-Entlastungsverord- nung mit detaillierten Nachweisen).

Zinsen

Grundsätzlich 25 % bzw. 27,5 %
Automatischer Informationsaustausch mit EU-Mitglieds- staaten und bestimmten Drittstaaten.

Lizenzen

20 % bzw. jeweiliges DBA

Dividenden

27,5 % bzw. jeweiliges DBA

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