Bis heute gibt es keine Hinweise auf drastische Änderungen am allgemeinen Steuersystem des Landes. Es wird erwartet, dass die Körperschaftsteuer und die Einkommensteuer auf ihrer derzeitigen Einheitssatz von 10 % bleiben. Hinsichtlich der Erwartung, dass sich Bulgarien bis Ende 2025 oder Anfang 2026 der Eurozone anschließen wird, hat das Land das Gesetz über die Einführung des Euro in Bulgarien verabschiedet.
Die Sozialversicherungsbeiträge für 2025 bleiben vorerst auf dem Niveau von 2024 – insgesamt 32,7 % des Bruttoeinkommens, aufgeteilt zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Verhältnis von etwa 40:60. Per 01.01.2025 liegt die Höchstbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung für 2025 bei BGN 4.130.
Die Frist für die Einreichung der jährlichen Körperschaftsteuererklärung für 2024, nämlich der 30.Juni 2025, hat sich nicht geändert. Die Frist für die Einreichung des Jahresabschlusses für das Jahr 2024 ist der 30. September 2025.
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Das gesetzliche Mindestgehalt wurde mit Wirkung per 1. Jänner 2025 auf BGN 1.077 (EUR 551) angehoben. Nach den jüngsten Gesetzesänderungen beträgt das gesetzliche Mindestgehalt für jedes Folgejahr 50 % des durchschnittlichen Bruttogehalts über einen Zeitraum von 12 Monaten, der die zweite Hälfte des Vorjahres und die erste Hälfte des laufenden Jahres umfasst. Das durchschnittliche Bruttogehalt wird bis zum 1. September des laufenden Kalenderjahres ermittelt.
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Per 01.01.2025 wurden die temporären COVID19-Maßnahmen für ermäßigte Umsatzsteuersätze betreffend Brot, Mehl sowie Restaurant- und Gastronomiedienstleistungen aufgehoben. Derzeit unterliegen diese Produkte und Dienstleistungen einem standardmäßigen Umsatzsteuersatz von 20 %.
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