Letzte Überprüfung 22 Aug 2023
Darlehen können der Muttergesellschaft von der Tochtergesellschaft bereitgestellt werden, und umgekehrt. Es bestehen keinerlei gesetzliche Einschränkungen.
Der Einsatz nachrangiger Verbindlichkeiten ist zulässig.
Mit 10 % Quellensteuer auf Zinsen abzugsfähig, wenn die Finanzierung von einer ausländischen Person bereit gestellt wird, es sei denn, das DBA sieht etwas anderes vor; voll abzugsfähig, wenn Finanzierung von inländischer Person bereit gestellt wird.
keine besonderen Regelungen
Ein Zinsüberschuss (Überschuss der steuerlich abzugsfähigen Zinsaufwendungen über die steuerpflichtigen Zinserträge eines Geschäftsjahres) ist nur in Höhe von 30 % des steuerlichen EBITDA abzugsfähig. Es gilt ein Freibetrag von EUR 3 Mio.
Anteile können zwangsversteigert werden, wenn Anteilseigner die handelsrechtlichen Vorschriften nicht einhalten. Für die Zwangsversteigerung ist eine gerichtliche Entscheidung erforderlich.
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien von in EWR-Ländern börsennotierten Unternehmen durch juristische Personen sind nicht steuer- pflichtig. Gewinne aus dem Verkauf von nicht börsennotierten Aktien sind steuerpflichtig.
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an GmbHs sind steuerpflichtig.
Wie Kapitalgesellschaften
Per 1. Jänner 2007 unterliegen Fusionen, Abspaltungen, Vermögensübertragungen und der Tausch von Anteilen zwischen bulgarischen Unternehmen und Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten nicht der Körperschaftsteuer. Ausgenommen davon sind Verlustvorträge und nicht abzugsfähigen Zinsen aus einer Berichtigung der Unterkapitalisierung.
Bewertung des Vermögens zum Marktwert und gegebenenfalls Ausweisung eines Geschäfts- oder Firmenwerts
Steuerlich nicht abzugsfähig.
Fusionen durch Übernahme, Verschmelzung oder Gründung einer neuen Gesellschaft, Spaltungen
Bei Verschmelzung zur Aufnahme ist eine Bewer- tung der Sachanlagen anhand des Verkehrs- wertes erforderlich. Generell ist ein qualifizierter, unabhängiger Sachverständiger für die Bewertung der Sachanlagen zu bestellen.
Die Differenz zwischen Verkehrswert und Buchwert wird als Firmenwert verbucht.
Steuerlich nicht abzugsfähig.
Die Neubewertung der Vermögensgegenstände ist steuerlich unwirksam, kann jedoch im Jahr der Veräußerung steuerlich abgesetzt werden.
im Allgemeinen ist die Einbringung von Vermögenswerten erlaubt (Dienstleistungen können nicht eingebracht werden)
Steuerlich nicht abzugsfähig.
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