Unbewegliches Vermögen
Letzte Überprüfung 22 Aug 2023
Abschreibungen
planmäßig
über die voraussichtliche Nutzungsdauer des Vermögensgegenstands, für steuerliche Zwecke beschränkt
außerplanmäßig
n. a.
Abschreibungsgruppen
Grund und Boden
keine Abschreibung
Gebäude
bis zu 4 %
Bemessungsgrundlage bei Gebäuden
Anschaffungskosten, die im Falle von Sacheinlagen durch Dokumente oder eine Bewertung nachgewiesen werden.
Sonderabschreibungen
n. a.
Zuschreibung
Maximal bis zur Höhe der historischen Anschaffungskosten
Immobilienertragsteuer
Steuergegenstand
Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von betrieblichen und privaten Immobilien (unabhängig von der Haltedauer) durch natürliche Personen
Steuersatz
10%
Einhebung
Selbstbewertung in der jährlichen Einkommensteuererklärung
Befreiungen
Ausnahmen gelten für 1 Immobilie, die von Privatpersonen seit mehr als 3 Jahren gehalten wird, und 2 Immobilien, die von Privatpersonen seit mehr als 5 Jahren gehalten werden.
Grunderwerbsteuer
Steuergegenstand
Transaktionen betreffend die Eigentumsübertragung von Grundstücken in Bulgarien, oder von Nutzungsrechten an Grundstücken.
Betroffene Vermögensarten: Grundstücke, Gebäude, Anbauten, Baurechte, Bauten auf fremden Grundstücken; möglicherweise vermeidbar im Fall der Übertragung von Gesellschaftsanteilen.
Bemessungsgrundlage
Grundstücke: deren Fläche
Gebäude und ihre Teile, in zwei Hauptkategorien:
- Haushalte: Bemessung basiert auf steuerlicher Bewertung seitens der Steuerbehörden
- Industriell und gewerblich genutzte Gebäude: Bemessung erfolgt auf Basis des Buchwerts gemäß Rechnungslegungsgesetz oder auf Basis der steuer- lichen Bewertung seitens der Steuerbehörden
(der höhere Betrag wird herangezogen)
Grund und Boden: Bemessung basiert auf steuerlicher Bewertung seitens der Steuerbehörden oder auf Basis des Buchwerts gemäß Rechnungslegungsgesetz
sonstige Bauten und ihre Teile: Buchwert
Steuersatz
Für Immobilien, zwischen 0,01 % und 3,00 %.
Immobiliensteuer
Grundsteuer
Steuergegenstand
Allgemeiner Steuersatz 0,1 bis 4,5 %
Immobilienbesitz in Bulgarien:
- Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke
- Liegenschaften
- Betriebsvermögen, bestehend aus firmeneigenen Grundstücken
Bemessungsgrundlage:
- Haushalte – Bemessung basiert auf steuerlicher Bewertung seitens der Steuerbehörden
- Industrielle und gewerbliche Gebäude – die Bewertung erfolgt entweder auf der Grundlage des Buchwerts, wie im Rechnungslegungsgesetz festgelegt, oder auf der Grundlage der steuerlichen Bewertung durch die Steuerbehörden (je nachdem, welcher Betrag höher ist)
Grundstücke: Bemessung basierend auf der steuerlichen Bewertung durch die Steuerbehörden oder auf dem Buchwert gemäß Rechnungslegungsgesetz
Andere Bauten und deren Teile: Buchwert
Immobilienfonds
Geregelt durch das Gesetz über spezielle Investmentgesellschaften
Eigentümer des Fondsvermögens
Erforderliches Mindestkapital; EUR 250.000.
Jährliche Bewertung
Kauf oder Verkauf von Immobilien nur im Anschluss an eine Bewertung durch einen unabhängigen Gutachter.
Fremdfinanzierung
Maximal zulässig: bis zu 20 % des Wert der Aktiva
Risikostreuung
Steuerpflicht
Nicht körperschaftsteuerpflichtig