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Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer

Letzte Überprüfung 22 Aug 2023

Steuergegenstand

Einkommen

Steuersatz

10 %
Körperschaftsteuersatz für Körperschaften und Personengesellschaften mit beschränkter oder unbeschränkter Steuerpflicht, keine Mindestkörperschaftsteuer.
15% Globale Mindeststeuer: anwendbar für große multinationale oder nationale Unternehmensgruppen und lokale Tochtergesellschaften. Weitere Einzelheiten in Kapitel 5 des Körperschaftsteuer-Gesetzes.

Steuerpflicht

unbeschränkt

Gesellschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz in Bulgarien, auf das weltweite Einkommen.

beschränkt

Ausländische Körperschaften, die in Bulgarien weder Sitz noch Geschäftsleitung haben, auf bestimmte in Bulgarien erzielte Erträge

Wirtschaftsjahr

Kalenderjahr

Buchführung

Grundsätzlich doppelte Buchführung gemäß dem bulgarischen Rechnungslegungsgesetz.

Verlustrücktrag

nicht möglich

Verlustvortrag

möglich, jedoch mit zeitlicher Begrenzung: Verlustvorträge für 5 Jahre, mit Saldo in Folgejahren;

Mantelkauf

Möglich, als Anteilskauf.

Betriebsausgaben

Aufwendungen oder Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften und der Erhaltung und Sicherung der Erwerbsquellen entstehen.

Transferpreise

Verweis auf OECD-Verrechnungspreisgrundsätze
Eine Pflicht zur Verrechnungspreisdokumentation besteht wenn zwei der drei folgenden Schwellenwerte im vergangenen Geschäftsjahr überschritten wurden: Bilanzsumme: über BGN 38 Millionen; Netto-Umsatzerlöse: über BGN 76 Millionen; durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: 250

Zinsen eines fremdfinanzierten Beteiligungserwerbes

abzugsfähig

Debt / Equity

3:1

Abschreibungen

Generell auf linearer Basis. 100 % Abschreibung der Anschaffungskosten bis BGN 700 (ca. EUR 358) exkl. USt

Rückstellungen

Buchhalterische Rückstellungen sind im Jahr des Entstehens nicht steuerlich absetzbar (mit einer begrenzten Anzahl sehr restriktiver Ausnahmen) Die Auflösung von Rückstellungen ist unter den im Steuergesetz festgelegten Bedingungen zulässig.

Kfz-Kosten

Abschreibung über 4 Jahre, bis zu 25 % pro Jahr, auf linearer Basis. Für die steuerliche Absetzbarkeit von Kraftfahrzeugkosten gelten mehrere Einschränkungen.

nicht abzugsfähige Ausgaben

handelsrechtliche Rückstellungen
Steuerstrafen und Strafgebühren
Ausgaben im Zusammenhang mit rechtswidrigen Aktivitäten
Ausgaben, die nicht mit der Tätigkeit des Unternehmens zusammenhängen; nicht belegte Ausgaben; Geldbußen und Strafen für Verstöße gegen Rechtsvorschriften; Bestechung. Siehe Körperschaftsteuergesetz für umfassende Bestimmungen
(siehe Körperschaftsteuergesetz für vollständige Liste)

Zinsschranke

Zinsüberschuss, der 30 % des EBITDA und EUR 3 Mio. übersteigt (Zinsschranke).

Zinsen und Lizenzgebühren im Konzern

10 %, oder gemäß geltendem DBA und EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren (ab 1. Jänner 2015 – 0 % (unter gewissen Voraussetzungen) Quellensteuer im Anwendungsbereich der EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren)

Quellensteuern

Grundsätzlich 10 %.
Ein DBA kann einen niedrigeren Steuersatz vorsehen, die Entlastung erfolgt durch Erstattung oder Ermäßigung an der Quelle (Regelung über die Entlastung bei Doppelbesteuerung: detaillierter Nachweis der Berechtigung erforderlich).
Haftung seitens des bulgarischen Steuerpflichtigen.

Zinsen

10 %, oder gemäß geltendem DBA und EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren für Gruppenzwecke

Lizenzen

10 %, oder gemäß geltendem DBA und EU-Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren für Gruppenzwecke

Dividenden

5 %, oder gemäß geltendem DBA und EU-Richtlinie über Mutter- und Tochtergesellschaften für Gruppenzwecke

Hinzurechnungsbesteuerung

Besteuerung bestimmter Einkünfte ausländischer Kapitalgesellschaften/Betriebsstätten bei der beherrschenden bulgarischen Gesellschaft.

Hybride Gestaltungen

Diskrepanzen, die aufgrund unterschiedlicher steuerlicher Anerkennungsmethoden in verschiedenen Ländern zu einer abweichenden steuerlichen Behandlung führen und unter Umständen zu Gewinnverlagerungen oder Gewinnminderungen führen können, müssen neutralisiert werden, d.h. die entsprechenden Aufwendungen werden in der Regel als steuerlich nicht abzugsfähig behandelt.

Nationale Schachtelbefreiung

Keine Mindesthaltedauer / keine Obergrenze
  • Dividenden sind steuerfrei
  • Kapitalerträge sind steuerpflichtig
  • Kapitalverluste, Liquidationsverluste sind generell über 5 Jahre abzugsfähig

Internationale Beteiligungen

Keine Obergrenze
  • Dividenden sind für Unternehmen mit Steuerwohnsitz in der EU oder in EWR-Ländern steuerfrei
  • Kapitalerträge sind steuerpflichtig. Steuerliche Verluste sind innerhalb von 5 Jahren gegen steuerliche Gewinne aus derselben Quelle aufrechenbar.

Internationale Schachtelbefreiung und Portfolio-Beteilgungen

Eine Anrechnung der ausländischen Körperschaftsteuer ist in bestimmten Fällen möglich.
  •  Dividenden sind grundsätzlich steuerfrei
  • Kapitalerträge sind steuerpflichtig

Firmenwert - Abschreibung

nicht möglich

Unternehmensgruppen- besteuerung / Organschaft

nicht möglich

Unternehmensgruppe

n. a.

Organschaft

n. a.

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