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Steueränderungen

Einkommensteuer

01/03/2025

 

Steuerpflichtige Einkommenskategorien in Albanien

  • Einkommen aus unselbständiger Tätgkeit
  • Nettoeinkommen aus selbständiger (unternehmerischer) Tätigkeit

Besteuerung von Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit 

Jährliches Einkommen (ALL) Steuersatz
Bis zu 2.040.000 13 %
Über 2.040.000 23 %
  • Das Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit umfasst Gehälter, Boni, Zusatzleistungen, Geschäftsführerbezüge und Abfindungen.
  • Je nach Einkommenshöhe kommen Standardabzüge zur Anwendung:
    • Bis zu ALL 600.000: Abzug von ALL 600.000
    • ALL 600.000 bis ALL 720.000: Abzug von ALL 420.000
    • Über ALL 720.000: Abzug von ALL 360.000
  • Beiträge zu privaten Rentenfonds bis zur Höhe des monatlichen Mindestlohns (ALL 40.000) sind steuerlich absetzbar.
  • Jährlicher Abzug von ALL 100.000 pro unterhaltsberechtigtem Kind (<18 Jahre) für Bildungsausgaben, sofern das Jahreseinkommen des Elternteils max. ALL 1.200.000 beträgt.

Besteuerung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit

Jährliche Bemessungsgrundlage (ALL) Steuersatz
0 bis 14 Millionen 15 %
Über 14 Millionen 23 %
  • Wenn mindestens 80 % des Einkommens von einem einzigen Kunden stammen, wird dies als Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit behandelt und mit 13 % oder 23 % besteuert.
  • Wenn mindestens 90 % des gesamten Einkommens von weniger als drei Kunden stammen, so gilt dies ebenfalls als Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit.
  • Dienstleistungen, die ausschließlich für nicht-ansässige Unternehmen ohne Betriebsstätte (PE) in Albanien erbracht werden, gelten als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.
  • Unternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu ALL10 Millionen haben die Option pauschal abzugsfähiger Aufwendungen (z. B. 30 % je nach Branche). Sobald diese Option gewählt wurde, ist drei Jahre lang keine Änderung möglich.
  • Die gleichen Standardabzüge, die für Arbeitnehmer gelten, kommen auch für Selbständige zur Anwendung.

Compliance-Anforderungen:

  • Natürliche Personen, die jährlich mehr als ALL 1.200.000 verdienen, müssen eine Jahressteuererklärung abgeben (bisher ALL 2.000.000).
  • Neue Frist: 31. März (bisher 30. April).

Körperschaftsteuer & Betriebsstätte (PE)

01/03/2025

 

Körperschaftsteuersätze:

  • Standard-Körperschaftsteuersatz (CIT): 15 %
  • Ermäßigte Steuersätze für bestimmte Branchen bis 31.Dezember 2029:
    • Agrotourismus: 5 %
    • Agrargenossenschaften: 5 %
    • Automobilindustrie: 5 %
    • Softwareentwicklung: 5 % (gültig bis 31. Dezember 2025)

Quellensteuer (WHT) & Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

01/03/2025

 

  • Neue Quellensteuererklärung ab Januar 2025.

Änderungen bei DBA-Anträgen:

  • Anträge müssen innerhalb eines Jahres nach dem Zahlungsdatum eingereicht werden (bisher zwei Jahre).
  •  Nichteinhaltung führt zu Strafen und Verlust der DBA Vorteile: Strafe von ALL 10.000 pro Monat des Verzugs, bis zu 24 Monate. Nach 24 Monaten verfällt das Recht auf die DBA-Vorteile.

Zusätzliche Bestimmungen zur Unternehmensbesteuerung

01/03/2025

 

Abschreibung:

  • Einheitliche lineare Abschreibung für alle Klassen von Vermögenswerten.
Art des Vermögenswerts Abschreibungssatz (%)
Gebäude & Maschinen 5 % (Linear)
Computer & Software 25 % (Linear)
Immaterielle Vermögenswerte 15 % (Linear)

 

Kontakt

Die TPA Gruppe
Wiedner Guertel 13, Turm 24
1100 Wien

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