Einkommensteuer
01/03/2025
Steuerpflichtige Einkommenskategorien in Albanien
- Einkommen aus unselbständiger Tätgkeit
- Nettoeinkommen aus selbständiger (unternehmerischer) Tätigkeit
Besteuerung von Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit
Jährliches Einkommen (ALL) |
Steuersatz |
Bis zu 2.040.000 |
13 % |
Über 2.040.000 |
23 % |
- Das Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit umfasst Gehälter, Boni, Zusatzleistungen, Geschäftsführerbezüge und Abfindungen.
- Je nach Einkommenshöhe kommen Standardabzüge zur Anwendung:
- Bis zu ALL 600.000: Abzug von ALL 600.000
- ALL 600.000 bis ALL 720.000: Abzug von ALL 420.000
- Über ALL 720.000: Abzug von ALL 360.000
- Beiträge zu privaten Rentenfonds bis zur Höhe des monatlichen Mindestlohns (ALL 40.000) sind steuerlich absetzbar.
- Jährlicher Abzug von ALL 100.000 pro unterhaltsberechtigtem Kind (<18 Jahre) für Bildungsausgaben, sofern das Jahreseinkommen des Elternteils max. ALL 1.200.000 beträgt.
Besteuerung von Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
Jährliche Bemessungsgrundlage (ALL) |
Steuersatz |
0 bis 14 Millionen |
15 % |
Über 14 Millionen |
23 % |
- Wenn mindestens 80 % des Einkommens von einem einzigen Kunden stammen, wird dies als Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit behandelt und mit 13 % oder 23 % besteuert.
- Wenn mindestens 90 % des gesamten Einkommens von weniger als drei Kunden stammen, so gilt dies ebenfalls als Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit.
- Dienstleistungen, die ausschließlich für nicht-ansässige Unternehmen ohne Betriebsstätte (PE) in Albanien erbracht werden, gelten als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.
- Unternehmer mit einem Jahresumsatz von bis zu ALL10 Millionen haben die Option pauschal abzugsfähiger Aufwendungen (z. B. 30 % je nach Branche). Sobald diese Option gewählt wurde, ist drei Jahre lang keine Änderung möglich.
- Die gleichen Standardabzüge, die für Arbeitnehmer gelten, kommen auch für Selbständige zur Anwendung.
Compliance-Anforderungen:
- Natürliche Personen, die jährlich mehr als ALL 1.200.000 verdienen, müssen eine Jahressteuererklärung abgeben (bisher ALL 2.000.000).
- Neue Frist: 31. März (bisher 30. April).
Körperschaftsteuer & Betriebsstätte (PE)
01/03/2025
Körperschaftsteuersätze:
- Standard-Körperschaftsteuersatz (CIT): 15 %
- Ermäßigte Steuersätze für bestimmte Branchen bis 31.Dezember 2029:
- Agrotourismus: 5 %
- Agrargenossenschaften: 5 %
- Automobilindustrie: 5 %
- Softwareentwicklung: 5 % (gültig bis 31. Dezember 2025)
Quellensteuer (WHT) & Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
01/03/2025
- Neue Quellensteuererklärung ab Januar 2025.
Änderungen bei DBA-Anträgen:
- Anträge müssen innerhalb eines Jahres nach dem Zahlungsdatum eingereicht werden (bisher zwei Jahre).
- Nichteinhaltung führt zu Strafen und Verlust der DBA Vorteile: Strafe von ALL 10.000 pro Monat des Verzugs, bis zu 24 Monate. Nach 24 Monaten verfällt das Recht auf die DBA-Vorteile.
Zusätzliche Bestimmungen zur Unternehmensbesteuerung
01/03/2025
Abschreibung:
- Einheitliche lineare Abschreibung für alle Klassen von Vermögenswerten.
Art des Vermögenswerts |
Abschreibungssatz (%) |
Gebäude & Maschinen |
5 % (Linear) |
Computer & Software |
25 % (Linear) |
Immaterielle Vermögenswerte |
15 % (Linear) |