Jahressteuererklärungen

Einkommensteuererklärungen: 20. Mai des Folgejahres
Körperschaftsteuererklärungen: 31. Mai des Folgejahres
Umsatzsteuererklärungen: 25. Februar des Folgejahres (Jahresabrechnungsperiode)

Umsatzsteuer- voranmeldungen

20. des auf den Monat der Bemessung folgenden Monats oder quartalsweise (monatliche oder quartalsweise Einreichung)

Zusammenfassende Meldung

Bis zum letzten Tag des auf den Bemessungszeitraum folgenden Monats (monatlich oder quartalsweise)

Kontakt

Die TPA Gruppe
Wiedner Guertel 13, Turm 24
1100 Wien

Hinterlassen Sie uns eine Nachricht

© 2022 TPA Steuerberatung GmbH. Alle Rechte vorbehalten.