Jahressteuererklärungen
Einkommensteuererklärungen: 20. Mai des Folgejahres
Körperschaftsteuererklärungen: 31. Mai des Folgejahres
Umsatzsteuererklärungen: 25. Februar des Folgejahres (Jahresabrechnungsperiode)
Umsatzsteuer- voranmeldungen
20. des auf den Monat der Bemessung folgenden Monats oder quartalsweise (monatliche oder quartalsweise Einreichung)
Zusammenfassende Meldung
Bis zum letzten Tag des auf den Bemessungszeitraum folgenden Monats (monatlich oder quartalsweise)