Steuersatz

Steuerbemessungsgrundlage    |   Einkommensteuer
EUR 0 – 8,755.00  |    16%
EUR 8,755.00 - 25,750.00  |    1,400.80 + 26% über 8,755.00
EUR 25,750.00 - 51,500.00    |    5,819.00 + 33% über 25,750.00
EUR 51,500.00 - 74,160.00    |    14,317.0 + 39% über 51,500.00
EUR 74,160.00 and more    |    23,154,40 + 50% über 74,160.00

In Slowenien wurden Mechanismen zur Verhinderung einer kalten Progression leider wieder eingestellt.

Sondersteuersätze

Im Rahmen der Ausgabenpauschalierung gewerblicher Einkünfte ist innerhalb fester Grenzen ein 20% Einkommensteuersatz heranzuziehen. Weiters bestehen feste Steuersdätze für bestimmte Einkunftsarten (Zinsen, Dividenden, Spekulationseinkünfte)

Steuerpflicht

unbeschränkt

Unbeschränkte Steuerpflicht mit Welteinkommen (außer DBA schränkt Besteuerungsrecht ein): Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

beschränkt

Beschränkte Steuerpflicht mit bestimmten inländischen Einkünften:
  • Natürliche ausländische Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit bestimmten inländischen Einkünften.
  • Natürliche ausländische Personen, mit Wohnsitz in Slowenien und slowenischen Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit.

Steuerperiode

Kalenderjahr

Einkunftsarten

Einkünfte aus

  1. nicht selbständiger Arbeit,
  2. Tätigkeit (gewerbliche Einkünfte),
  3. Land- und Forstwirtschaft,
  4. Vermögen (Vermietung und Verpachtung,
  5. Einkünfte aus Urheberrechten),
  6. Kapitaleinkünfte (Spekulationseinkünfte,
  7. Zinsen und Dividenden),
  8. sonstigen Einkünften.

Buchführung

IdR doppelte Buchführung. Für Einzelunternehmer besteht keine Verpflichtung zur doppelten Buchführung, wenn zwei der folgenden Kriterien erfüllt werden:

  • durchschnittlich weniger als 3 Dienstnehmer
  • Umsatzerlöse geringer als EUR 50.000
  • Bilanzsumme niedriger als EUR 25.000

Auch bei einfacher Buchführung (Einnahmen- und Ausgabenrechnung) sind für steuerliche Zwecke Aufzeichnungen über Kundenforderungen und Lieferantenverbindlichkeiten zu führen. Am Jahresende ist eine „Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung“ zu erstellen.

Verlustrücktrag

Horizontaler Verlustausgleich, somit innerhalb der einzelnen Einkunftsarten, ist möglich.

Vertikaler Verlustausgleich ist eingeschränkt möglich (zB kein vertikaler Verlustausgleich bei Spekulationseinkünften, sonstigen Einkünften und Vermietungseinkünften).

Verlustvortrag

Für Verluste bei Einkünften aus Tätigkeit („gewerbliche Einkünfte“) besteht ein zeitlich unbegrenzter Verlustvortrag.

Steuerliche Verlustvorträge können nur bis zu 50 % der steuerlichen Einkünfte angesetzt werden.

Betriebsausgaben

Aufwendungen oder Ausgaben, die notwendig sind

Werbungskosten

Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen mit zahlreichen Ausnahmen in allen Einkunftsarten. Es besteht kein einheitlicher Werbungskostenbegriff für die einzelnen nicht betrieblichen Einkunftsarten.

Pauschalierung

Das slowenische Einkommensteuergesetz kennt eine Ausgabenpauschalierung. Die Höhe des Ausgabenpauschlaes hängt von mehreren Umständen ab und ist absolut mit 60.000 EUR begrenzt. Neben dem Ausgabenpauschale können keine weiteren Aufwendungen geltend gemacht werden.

Kfz

Abschreibung mind. fünf Jahre
Ein eventueller Sachbezug wird immer auf Basis der Anschaffungskosten inkl MWSt berechnet.
Ansatz der tatsächlichen Kosten oder eines Kilometergeldes. Das amtliche Kilometergeld beträgt derzeit 43 Cent.
Kein Vorsteuerabzug
Für Elektrodienstfahrzeuge wird kein Sachbezug fällig.

Sozialversicherung

Bei Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit sind keine Höchstbeitragsgrundlagen vorgesehen.
Die Höchstbeitragsgrundlage bei selbständig tätigen Personen ändert sich jährlich. Für 2023 beträgt die Höchstbeitragsgrundlage EUR 6.893,57.

Quellensteuer

Die bei beschränkt Steuerpflichtigen einbehaltene Abzugsteuer beträgt generell 15 %. Ein DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen, die Herabsetzung erfolgt durch Rückerstattung oder Herabsetzung an der Quelle.

Zinsen

15 % bzw. jeweiliges DBA

Lizenzen

15 % bzw. jeweiliges DBA

Dividenden

15 % bzw. jeweiliges DBA

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1100 Wien

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