Steuersatz

10 % Flatrate: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

Sondersteuersätze

Einkünfte aus:
1. selbständiger Arbeit bei 10 %
2. Freiberufler mit 10 % oder 20 %, je nachdem, welches der beiden möglichen Modelle angewendet wird
3. Lizenzgebühren bei 20 %
4. Kapitalvermögen bei 15 %
5. Kapitalerträgen bei 15 %
6. Immobilieneinkünften bei 20 %
7. sonstigen Quellen bei 20 %
8. Einkommen von Seefahrern bei 10%

Jährliche Einkommensteuer in Höhe von 10 % und 15 % für Jahreseinkommen über 6 durchschnittlichen Jahresgehältern, wie vom Statistischen Amt der Republik Serbien veröffentlicht

Steuerpflicht

unbeschränkt

Mit Welteinkommen (außer DBA schränkt Recht auf Vermögensbesteuerung ein)
natürliche Personen, die in Serbien einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben

beschränkt

auf bestimmte Einkommensarten in Serbien:

  • natürliche Personen, die in Serbien weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, mit bestimmten in Serbien erzielten Einkünften

 

Steuerperiode

keine

Einkunftsarten

Einkünfte aus:

  1. nicht selbständiger Arbeit
  2. selbständiger Arbeit
  3. Lizenzen
  4. Kapitalvermögen
  5. Veräußerung von Vermögen
  6. Immobilieneinkünfte
  7. sonstigen Quellen
  8. Einkünfte von Seefahrern

Buchführung

verpflichtend nur für bestimmte Einkünfte aus selbstän- diger Arbeit

Verlustausgleich

nur Veräußerungsgewinne sind mit Veräußerungsverlusten ausgleichsfähig

Verlustrücktrag

nicht möglich

Verlustvortrag

Nur bei Veräußerungsverlusten und Verlusten aus selb- ständiger Arbeit möglich; zeitlich begrenzt auf 5 Jahre.

Betriebsausgaben

Aufwendungen oder Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind

Werbungskosten

von der Einkunftsart abhängig (zB Einkünfte aus Urheber- rechten, Einkünfte aus Servicevereinbarungen, etc.)

Pauschalierung

Bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit kann sich ein Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen bei den Steuerbehörden registrieren lassen, um unabhängig von den tatsächlichen Einkünften und Ausgaben Steuern auf einen Pauschalbetrag zu zahlen, der auf einer Einschätzung der Steuerbehörden beruht.

Kfz

wie bei Körperschaftsteuer

Sozialversicherung

abzugsfähig

Quellensteuer

Zinsen

15 % oder anwendbares DBA

(unter bestimmten Bedingungen uU befreit)

Lizenzen

20 % oder anwendbares DBA

Dividenden

15 % oder anwendbares DBA

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1100 Wien

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