Sozialversicherung

Gesetzliche Kranken- und Pensionsversicherung für alle im Erwerbsleben stehenden Personen

Beitragssätze und Höchstbeitragsgrundlagen

Keine

selbständig tätige Personen

Krankenversicherung

Selbstständige melden und zahlen jährlich eine Krankenversicherung in Höhe von 10 % des Nettoeinkommens, das auf 6, 12 oder 24 Bruttomindestgehälter begrenzt ist (RON 3.000 monatlich, d.h. rund EUR 600 im Jahr 2023), je nach dem Wert des gesamten Jahreseinkommens der betreffenden Person.

Pensionsversicherung

Selbstständige melden und zahlen jährlich eine Pensionsversicherung in Höhe von 25 % des Nettoeinkommens, das auf 12, 12 oder 24 Bruttomindestgehälter begrenzt ist (RON 3.000 monatlich, d.h. rund EUR 600 im Jahr 2023), je nach dem Wert des gesamten Jahreseinkommens der betreffenden Person. Natürliche Personen können sich für die Zahlung einer höheren Pensionsversicherung entscheiden.

Selbständigenvorsorge

n. a.

Unfallversicherung

n. a.

Höchstbeiträge

Ca. EUR 1.450 für Krankenversicherung. Ca. EUR 3.600 (oder mehr, falls von der natürlichen Person so gewählt) als Pensionsbeitrag.

unselbständig tätige Personen (Angestellte)

Kranken- und Unfallversicherung

Dienstnehmer: 10 %, ohne Höchstbeitragsgrundlage

Pensionsversicherung

Dienstnehmer: 25 %
Zusätzlicher Dienstgeber-Pensionsversicherungsbeitrag von 4 % / 8 % für bestimmte bzw. spezielle Arbeitsbedingungen.

Höchstbeiträge

n. a.

sonstige

Arbeitsversicherungsbeitrag: zahlbar durch den Arbeitgeber – in Höhe von 2,25 % des Bruttogehalts.

Mitarbeitervorsorge

n. a.

Lohnnebenkosten

n. a.

Kontakt

Die TPA Gruppe
Wiedner Guertel 13, Turm 24
1100 Wien

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