Steuersatz

10 % einheitlich; 15 % einheitlich für Einzelunternehmer; Zinsen aus Bankeinlagen sind steuerfrei.

Sondersteuersätze

siehe Einkommensteuergesetz

Steuerpflicht

unbeschränkt

auf weltweites Einkommen

(ausgenommen insoweit als durch DBA eingeschränkt)

ansässige natürliche Personen

  • dauerhafter Aufenthalt in Bulgarien
  • 183 Tage anwesend innerhalb von 12 Monaten
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen (geht dem dauerhaften Aufenthalt vor)

beschränkt

auf bestimmte Einkommensarten in Bulgarien: Personen, die nicht ansässig sind (siehe vorhin)

Steuerperiode

Kalenderjahr

Einkunftsarten

Einkünfte aus

  1. Dienstverhältnis
  2. wirtschaftlicher Tätigkeit als Einzelunternehmer
  3. andere wirtschaftliche Tätigkeit
  4. Miete oder andere Einkünfte aus Überlassung von Rechten
  5. Übertragung von Rechten oder Eigentum
  6. andere Einkünfte

Buchführung

Doppelte Buchführung gemäß den bulgarischen Rechnungslegungsvorschriften

Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen

Verlustausgleich

grundsätzlich möglich

Verlustrücktrag

nicht möglich

Verlustvortrag

Verluste eines Einzelunternehmers im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit können höchstens 5 Jahre vorgetragen werden

Betriebsausgaben

Aufwendungen oder Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind

Werbungskosten

Aufwendungen, die zur Erwirtschaftung, Sicherung oder Erhaltung der Erträge des Unternehmens erforderlich sind

Pauschalierung

Möglich bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft und bestimmten Berufen.

Kfz

Abschreibung über 4 Jahre, bis zu 25 % pro Jahr, auf linearer Basis. Für die steuerliche Absetzbarkeit von Kraftfahrzeugkosten gelten mehrere Einschränkungen. Gilt nur für Einzelunternehmer.

Sozialversicherung

abzugsfähig

Quellensteuer

grundsätzlich 10 %: ein DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen

Zinsen

10 % oder geltendes DBA

Lizenzen

10 % oder geltendes DBA

Dividenden

5 % oder geltendes DBA

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1100 Wien

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