10 % einheitlich; 15 % einheitlich für Einzelunternehmer; Zinsen aus Bankeinlagen sind steuerfrei.
siehe Einkommensteuergesetz
auf weltweites Einkommen
(ausgenommen insoweit als durch DBA eingeschränkt)
ansässige natürliche Personen
auf bestimmte Einkommensarten in Bulgarien: Personen, die nicht ansässig sind (siehe vorhin)
Kalenderjahr
Einkünfte aus
Doppelte Buchführung gemäß den bulgarischen Rechnungslegungsvorschriften
Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen
grundsätzlich möglich
nicht möglich
Verluste eines Einzelunternehmers im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit können höchstens 5 Jahre vorgetragen werden
Aufwendungen oder Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind
Aufwendungen, die zur Erwirtschaftung, Sicherung oder Erhaltung der Erträge des Unternehmens erforderlich sind
Möglich bei Einkünften aus selbständiger Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft und bestimmten Berufen.
Abschreibung über 4 Jahre, bis zu 25 % pro Jahr, auf linearer Basis. Für die steuerliche Absetzbarkeit von Kraftfahrzeugkosten gelten mehrere Einschränkungen. Gilt nur für Einzelunternehmer.
abzugsfähig
grundsätzlich 10 %: ein DBA kann einen niedrigeren Satz vorsehen
10 % oder geltendes DBA
10 % oder geltendes DBA
5 % oder geltendes DBA